Matrei: Verwaltungsgerichtshof verweigert Darlehen
Die Tiroler Tageszeitung berichtet in ihrer Onlineausgabe, dass die Gemeinde Matrei ein 200.000 Darlehen nicht aufnehmen darf, weil die Höchstrichter des Verwaltungsgerichtshofes in letzter Instanz die Einschätzung der Aufsichtsbehörde und des Tiroler Verwaltungsgerichtes bestätigen, „dass von einer grundsätzlich prekären Finanzsituation der Gemeinde auszugehen war und das Gericht zu Recht eine eingeschränkte finanzielle Leistungsfähigkeit angenommen hat.“ Seit 2016 gibt es ein Tauziehen zwischen dem Matreier Bürgermeister Andreas Köll und der BH Lienz als Aufsichtsbehörde um die Genehmigung von Darlehen vor dem Hintergrund der angespannten Finanzsituation der Gemeinde.
16 Postings
@ „Nichtzustimmer“ von Gehört:
Wie kann man eigentlich diesem Posting nicht zustimmen? Sind darin doch ausschließlich Fakten und überprüfbare Sachverhalte aus der jüngsten VwGH-Entscheidung zitiert und ist darin keine einzige Wertung oder Meinungsäußerung enthalten? Gibt es tatsächlich noch so viele Realitätsverweigerer in Osttirol, derzeit 7 an der Zahl?
Es ist schon erstaunlich, mit welchen Mitteln K. die Leute versucht zu täuschen! Natürlich kann es verschiedene Sichtweisen auf ein Thema geben und es ist auch Jedem sein Recht, diese kund zu tun, jedoch manövriert er sich langsam aber sicher immer mehr ins Abseits! Von konstruktiver Politik, wenn auch inzwischen nur mehr Gemeindeebene, ist man meilenweit entfernt! Die verzweifelte Anfechtung von Wahlen, das bemittleidenswerte "gegeneinander Auspielen" von Beteiligten, die "Verdrehung der Wahrheit" und Abhängigkeiten schaffen zeugt meiner Meinung nach inzwischen von Inkompetenz! Früher war man politisch top und angesehen - heute wird man, wenn irgendwie möglich, gemieden! Die Matreier kapieren schön langsam das Spiel! Die Spatzen pfeifen es schon von den Dächern - mit einem Neuen ist die seit langem geplante Talabfahrt zur EUB kein Problem mehr! Derzeit will man einfach nicht mit Ihm verhandeln! Bin auch gespannt, wie man bei der Verpachtung der Bergrettungshütte vorgeht! Die Ausschreibung ist jedensfalls derart schwammig, dass sich die Bewerber anscheinend noch zurückhalten! Die kommende Allgemeinärztin hätte auch schon ihr Zweifel gehabt.... Dabei hätte Matrei ja genug fähige Leute, die dieses Amt sicher perfekt besetzen könnten! Na gut..... das wird wohl noch ein paar Jahre dauern
Bei „guten Leuten“ hast du wohl an dich selbst gedacht, aber warum bist du/seid ihr dann auch 2016 wieder nicht von den Matreiern gewählt worden? Weder direkt als Bürgermeister, noch mit absoluter Mehrheit im Gemeinderat? Trotz ständiger, inzwischen aber tirol-und österreichweit stark abnehmender, weil erfolgloser Kampagnen zur Schlechtmachung der eigenen Heimatgemeinde a la „Bist Du deppat“, haben unser Bgm. und die Bgm.-Liste sogar noch dazugewonnen! Also träumt fest weiter, so wie in den vergangenen 30 Jahren...
Ich denke bestimmt nicht an mich, viel eher an Leute, die in den letzten Jahren wirklich etwas in bzw. für Matrei getan haben! Bzw. Schlechtmachung sollte man (KA) nicht im Glashaus nicht mit Steinen werfen (siehe meinen Kommentar zur TVB-Wahl -"Mit den Kalsern kann ich nichts anfangen") Wer hatte wohl da seine Finger im Spiel und hat es an entsprechende Leute weitergeleitet?? ;-) Deswegen: bei auch noch so geselliger Runde, immer Acht geben, was man sagt....
Die dümmsten Schafe wählen ihren Schlächter selbst.
Was mich als Laien ja wirklich stutzig macht sind die ganzen Widersprüche. So gibt es auf Dolomitenstadt eine Grafik (8.8.2017)zum Verschuldungsgrad der Gemeinden und da sind manche ganz stark verschuldet ( Anras, Kartitsch usw.) und dann sind da welche nicht so stark verschuldet (Heinfels, Leisach, Lienz usw.). Matrei ist lt. Grafik ja schon im vorderen Drittel der Schuldenkaiser, aber eben nicht ganz vorne. Den Postings, welche zugegebener Maßen oft hoch emotional sind entnehme ich aber, dass es jetzt mit Matrei bald aus ist. Dann kommt regelmäßig ein total sachliches und juristisches Posting welches aufklärt was denn nun wirklich Sache ist, das man aber leider nicht versteht. Ich sehe das so, fast alle außerhalb von Matrei (und auch die nicht AKler in Matrei) glauben, dass Matrei unter der derzeitigen Führung bald zusperrt und der Rest glaubt, dass die keine Ahnung haben. Dann geht das Spiel weiter. Über Nacht (teilweise wirklich über Nacht) erhalten AK-freundliche Postings ganz viel "stimme zu" und die AK-kritischen bekommen ein "stimme nicht zu"... Wenns nicht so traurig wäre, wär es eh lustig!
Die Prophezeiung mit den „über Nacht“ eintreffenden Zustimmungen und Ablehnungen zu Postings hat sich ja inzwischen wieder einmal eindrucksvoll bestätigt …
Zu den vermuteten Widersprüchen: Der „Verschuldungsgrad“ ist eine Kennzahl aus den Gemeindefinanzen. Es ist aber keine absolute Größe, sondern das Verhältnis zwischen dem Gesamtbudget einer Gemeinde und dem darin enthaltenen Anteil für den Schuldendienst (Ausgaben für Tilgung und Zinsen von Krediten). Gemeinden mit laufenden Krediten haben wie jeder Kreditnehmer Rückzahlung und Zinsen an die Bank zu bezahlen. Der Anteil dieser Ausgaben an den Gesamtausgaben wird in Prozent angegeben und ergibt den Verschuldungsgrad. Je höher dieser wird, desto geringer ist der finanzielle Spielraum für die Gemeinde.
Auf den ersten Blick sollte diese Berechnung vergleichbare Werte liefern. Kann sein, muss aber nicht. Eine Gemeinde kann nämlich mit der Bank für ein oder mehrere aushaftende Darlehen vereinbaren, zwar pünktlich die Zinsen zu bezahlen, aber die Tilgung (Rückzahlung des Kapitals) auszusetzen, dann verringern sich die Ausgaben für den Schuldendienst - und das ergibt natürlich einen geringeren Verschuldungsgrad.
Das schaut dann zwar in einem Vergleich mit anderen Gemeinden gut aus, ändert aber nicht wirklich etwas, weil die Rückzahlung der Darlehen dadurch einfach nur in die Zukunft verschoben wird. Bezahlen wird aber irgendwann doch jemand müssen …
Diese Aufklärung hat die Welt gebraucht, Herr Oberlehrer. Wie schauts den in Iselsberg aus, wo Sie Gemeinderat sind? Besser als in Matrei? Oder kann man die Zahlen nicht vergleichen?
@ Thomas Haidenberger
Was wollen die Grünen überhaupt noch in Osttirol? Bei den NR-Wahlen hinausgeflogen, im Parlament keinen Klub mehr, in Kärnten wie in den meisten anderen Bundesländern nicht mehr präsent, Salzburg wird folgen- und in Tirol eine domestizierte Vorfeldorganisation der ÖVP, abgeräumt wie ein Christbaum.
Im Matreier Gemeinderat - mit Ihrem Vorgängerexperten Dr. Brugger nicht mehr präsent und - anstelle von Matrei - selbst pleite im Bund und in Scheibbs, das wars dann, Herr Haidenberger, Sie ausgewiesener Verschuldungsgradexperte - wir wünschen Ihnen viel Glück in Iselsberg!
Muss mich für eine falsche Formulierung in meinem ersten Posting entschuldigen: Es geht um das Verhältnis des Schuldendienstes zum Überschuss aus der laufenden Gebarung, nicht zum Gesamthaushalt.
Herr Haidenberger! Einmal abgesehen von den Fehlern, was wollten Sie uns damit überhaupt sagen? Es geht um Ratenstundungen. Ganz normale Vorgänge. Bei Privaten, bei Betrieben, bei Gemeinden. Fragen Sie vielleicht einmal einen Bankmenschen. Der Verschuldungsgrad wird dadurch etwas verbessert. Na und? Schlecht oder?
Und jetzt?
und jetzt, Anda ?? Ausser Spesen nichts gewesen - oba dei Gemeinde hot eh genui Geld. Oder doch nit ??
Mit dieser Entscheidung, die schon seit längerer Zeit vorliegt, wurde anscheinend nur ( mehr) über die Zulässigkeit einer (ordentlichen) Revision entschieden und die (außerordentliche) Revision zurückgewiesen, in der Sache selbst jedoch nicht (mehr): In der Sache selbst haben nämlich der VwGH in Wien (und in der Folge erneut das LVwG Tirol im Falle eines „eindeutigen“ Kanal-Darlehens positiv) bereits im Jahre 2017 entschieden.
Dabei hat der VwGH in Wien erstmalig klare, landesweit eigentlich in der Tiroler Gemeindeordnung schon geregelte Kriterien für die Beurteilung der Zulässigkeit einer Darlehensaufnahme bestätigt und die ursprünglichen drei Verweigerungen der aufsichtsbehördlichen Genehmigung der BH Lienz bzw. des LVwG Tirol wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben!
Ein Darlehen - welches eindeutig dem Kanalbereich als gesetzliche Pflichtaufgabe einer Gemeinde zuzuordnen war und mit laufenden Annuitätenzuschüssen aus dem Umweltförderungsgesetz des Bundes (UFG) gestützt wird - war demnach zu genehmigen und ein zweites, nicht UFG-förderbares, eben nicht. In dieser Zurückweisung der Revision (bereits im ersten Quartal 2018) hat der VwGH keine neuen Feststellungen zur aktuellen Finanzlage der Gemeinde getroffen, sondern auf jene im Erstverfahren 2017 verwiesen.
Danke AK für deine Stellungnahme!
Ich bin sicher nicht A.K., der postet nie selbst! Habe aber Zugang zu qualifiziertem juristischen Fachwissen und bin deshalb nicht auf die Ebene von unsachlichen und persönlich untergriffigen Postings angewiesen.
Sie müssen angemeldet sein, um ein Posting zu verfassen.
Anmelden oder Registrieren