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Im Rahmen des Tiroler Bildungsreformgesetzes werden 13 Landesgesetze geändert. Unter anderem sollen die Schulen mehr Autonomie bekommen. Foto: Wolfgang C. Retter

Im Rahmen des Tiroler Bildungsreformgesetzes werden 13 Landesgesetze geändert. Unter anderem sollen die Schulen mehr Autonomie bekommen. Foto: Wolfgang C. Retter

„Bildungsdirektion“ verwaltet Landes- und Bundesschulen

13 Bildungsgesetze des Landes werden geändert. Mehr Autonomie für einzelne Schulen.

Mit der Schaffung einer „Bildungsdirektion“ wird in Tirol die Verwaltung der Landes- und Bundesschulen künftig unter einem Dach abgewickelt. Das beschloss die Tiroler Landesregierung heute, Dienstag, bei ihrer Regierungssitzung. Ab 1. Jänner 2019 soll ein Zusammenschluss des Landesschulrates für Tirol und der Abteilung Bildung des Landes die Schulverwaltung moderner und einfacher machen. Im Rahmen des Tiroler Bildungsreformgesetzes werden insgesamt 13 Landesgesetze geändert. Neben der Einrichtung einer Bildungsdirektion gibt es für Schulen die Möglichkeit von Clusterbildungen und eine Stärkung von Autonomie. „Die Schulen in unserem Land wissen am besten, was vor Ort benötigt wird. So werden die Funktionen der Schulleitung gestärkt und die Möglichkeit zur Umsetzung einer Ganztagesschule vereinfacht“, erklärt Landeshauptmann Günther Platter. Mit 1. Jänner 2019 werden die MitarbeiterInnen des Landesdienstes in die Bildungsdirektion für Tirol eingegliedert. „Den Bildungsdirektionen kommt die Vollziehung des gesamten Schulrechts zu. Dazu zählen unter anderem die Qualitätssicherung, die Schulaufsicht und das Bildungscontrolling“, verweist Bildungslandesrätin Beate Palfrader darauf, dass die neuen Behörden das Dienstrecht und das Personalvertretungsrecht der Bundes- und LandeslehrerInnen für öffentliche Schulen vollziehen.

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