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Glück im Unglück hatten Patient und Besatzung des verunglückten Hubschraubers. Nur eine Person wurde relativ leicht verletzt. Foto: EXPA/Bergrettung Kals/Toni Riepler 

Glück im Unglück hatten Patient und Besatzung des verunglückten Hubschraubers. Nur eine Person wurde relativ leicht verletzt. Foto: EXPA/Bergrettung Kals/Toni Riepler 

Helikopter-Unfall: Wartungsfehler bei Martin 4?

Zwischenbericht des Verkehrsministeriums zum Unglück am Großglockner.

Wie der Kurier heute berichtet, könnte der Absturz des Rettungshubschraubers Martin 4 der Firma Heli Tirol vor fast genau einem Jahr am 2. August 2017 eine andere als die bisher vermutete Ursache gehabt haben. Luftfahrtexperten waren davon ausgegangen, dass bei dem Unglück in 3.420 Metern Seehöhe nahe der Erzherzog-Johann-Hütte eventuell die Luft zu dünn war für eine sichere Landung des 1800 PS starken Fluggerätes. Auch Windböen wurden als mögliche Ursache vermutet. Die Besatzung des Hubschraubers rückte damals erst kurz nach 20.00 Uhr aus, weil ein Bergsteiger auf der Erzherzog-Johann-Hütte über Herzbeschwerden klagte. Ein 36-jähriger Pilot aus Niederösterreich, ein 53-jähriger Flugretter aus Osttirol und ein 53-jähriger Notarzt aus Deutschland machten sich trotz einbrechender Dunkelheit sofort auf den Weg zu der bekannten Schutzhütte. Bei dem Versuch, den Patienten abzutransportieren, kam es dann zu dem verhängnisvollen Zwischenfall, der von einem Urlauber sogar mitgefilmt wurde: Bei dem dramatischen Vorfall brach sich der Notarzt das Nasenbein. Flugunternehmer Roy Knaus schloss damals ein technisches Gebrechen aus, der Pilot verlor dagegen vorübergehend seine Lizenz. Nun könnte er eventuell rehabilitiert werden, weil im Bericht des Verkehrsministeriums die Theorie von zu großer Höhe widerlegt wird – die maximale Höhe für Start und Landung dieses Helikopters liege bei 3.780 Metern. Noch gravierender ist vermutlich die Erkenntnis, dass die Wartungsfrist drei Tage vor dem Unfall im August 2017 abgelaufen war. Außerdem war offenbar die obere Einlassrampe im Heck des Helikopters falsch verklebt, was ein Herstellerfehler sein könnte. Damit ist Eigentümer Roy Knaus nun unter Erklärungsdruck. Dem KURIER gab er vorerst keine Auskunft.

4 Postings

Kiew
vor 6 Jahren

Ein Verkehrsflugzeug, dessen Wartungsfrist abgelaufen ist muss am Boden bleiben ohne Wenn und Aber

 
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Pflanzerl
vor 6 Jahren

Sicher hängt das Leistungspotential von den Umgebungsbedingungen ab. Entscheidend ist hier die sog. Dichtehöhe, die von Temperatur und Luftdruck abhängt. Es ist aber nun wirklich davon auszugehen, dass die Experten der Flugunfalluntersuchungsstelle das entsprechend berücksichtigt haben. Dass die Wartungsfrist überschritten war ist mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht unfallkausal, aber dennoch ein Skandal. So etwas darf nicht passieren. Punkt! Das ist zunächst einmal ein Vorwurf an den Halter des Flugzeugs, aber leider auch an den Piloten, denn dieser muss sich vor Abflug von der Flugtauglichkeit des Fluggerätes überzeugen - und dazu gehört auch der Wartungszeitraum. Trotzdem soll das hier kein Pilotenbashing sein. Für mich sind die Piloten von Rettungshubschraubern "Helden", die oft Risiken eingehen die man normalerweise meidet. Sie tun dies um Menschen zu retten - also uns!

 
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beobachter52
vor 6 Jahren

Vage Vermutungen der Luftfahrtbehörde (und auch der Journalisten)? Anzunehmen, dass der Unfall geschehen ist, weil die Wartungsfrist um 3 (!) Tage überschritten war, ist wohl etwas kühn ! 3 Tage bei zumindest einjährigen Wartungsintervallen und schon ein Unfall? Außerdem hängt die "Abnützung" wohl eher mit den Flugstunden und nicht mit den Tagen seit der letzten Wartung zusammen .... Auch das zweite Argument, dass der Heli bis 3780 m fliegen könne und der Unfall auf 3400 passiert ist, ist etwas verwunderlich: der Luftdruck und damit die Tragfähigkeit hängt wohl noch mehr mit der Wetterlage zusammen. So können bei Tiefdrucklage auf der Adlersruhe schlechtere Verhältnisse herrschen als bei einem Hoch am Glocknergipfel ... Aber es braucht immer einen Schuldigen, damit die Versicherungen nicht oder zumindest weniger zahlen müssen!

 
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    chiller336
    vor 6 Jahren

    ich geh mal davon aus, dass mit maximaler höhe die widrigsten bedingungen gemeint sind - sprich die leistungsfähigkeit der maschine. also maschine und nicht piloteneinschätzung. ausserdem finde ich es abartig, dem piloten unfähigkeit zu unterstellen - sie sind die wahren helden ihres berufs, müssen sie doch unter widrigsten umständen leute aus gebieten holen, wo wonst keine rettung möglich wäre. und ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen, dass auch nur ein pilot in diesem beruf den lockerlässigen, raybanbrillentragenden helden heraushängen lässt, um anderen zu beweisen, zu welchen manövern er in der lage ist - schon gar nicht wenns um die rettung von menschen geht.

     
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