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Wird die TVBO-Wahl aus formalen Gründen wiederholt?

Unstimmigkeiten bei der Vorwahl und unverplombte Urnen sind Thema vor Gericht.

Wie die Kleine Zeitung im Lokalteil ihrer heutigen Ausgabe berichtet, könnten zwei Formalfehler bei der Abwicklung der TVBO-Wahl am 18. Dezember 2017 unter Umständen zu deren Wiederholung führen. Zum einen waren die Urnen offenbar nicht verplombt, zum anderen gab es einen doppelten Stimmzettel. Und dann wurde auch noch aufgrund des großen Andrangs die Frist für die Vorwahl  – die erstmals möglich war – um einen halben Tag verlängert, was ebenfalls nicht der Wahlordnung entsprach.

Das Landesverwaltungsgericht als zweite und letzte Instanz will bis Anfang Oktober entscheiden, ob diese Unregelmäßigkeiten tatsächlich relevant genug sind, um eine Wahlwiederholung anzuordnen. Ein Wahlberechtigter hatte die Unregelmäßigkeiten bei der Tourismusabteilung des Landes angezeigt. Nachdem dort kein Grund für eine Wiederholung gesehen wurde, ging die Causa in die nächste Instanz.

Die Wogen nach der TVBO-Wahl im Dezember 2017 im Lienzer Stadtsaal gingen hoch. Jetzt könnte sogar eine Wahlwiederholung anstehen. Foto: Expa/Groder

6 Postings

Bergzeit
vor 6 Jahren

Auszug aus dem Tourismusgesetz: §12 Abs. 4 Der Obmann hat dafür zu sorgen, dass die Mitglieder zu diesem Zweck die Wahlvorschläge einschließlich allfälliger Hinweise nach Abs. 3 siebter Satz im Hauptbüro des Tourismusverbandes einsehen und dort ihren Stimmzettel abgeben können. Die Ausübung des Wahlrechtes ist jeweils in der Stimmgruppenliste zu vermerken. Die abgegebenen Stimmzettel sind bis zu ihrer Auszählung im Rahmen der Vollversammlung in einer plombierten Wahlurne sicher zu verwahren.

 
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attiler
vor 6 Jahren

Auch manch anderer war überascht dass es möglich war am Montagvormittag zu wählen, wie ein Posting, von atomsix, vom 19. Dezember beweist. Laut den Meldungen und Ungereimtheiten sind da wohl mehr Fehler vorgekommen und einiges korrekt abgelaufen. Ich hoffe und glaube das hier für eine Neuwahl entschieden wird. Das ist das einzig richtige, alles andere ist inakzeptabel und das Gesetz, Wahlvorschriften und die Verantwortlichen nicht mehr glaubwürdig.

 
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Franz Brugger
vor 6 Jahren

Das wäre eine günstige Gelegenheit für die Stimmgruppe 1 und Stimmgruppe 2 Ihre Zustimmung zu FT zu überdenken.

Leider hat sich Team Osttirol mit der Unterstützungserklärung für Martin Gratz mit der Aufforderungserklärung Unterstützung EVA Haselsteiner etwas disqualifiziert, weil für jemanden im AR des TVBO ist dieser Aufruf ein Eingeständnis der Unfähigkeit. Denkt man als Unternehmer weiter über solche Mechanismen kommen die Grausbirnen hoch.

Es steht fest, dass die Ausschreibung und Anstellung von Eva Haselsteiener zu einem Zeitpunkt erfolgte, wo schon längst feststand, dass die OW als eigene Gesellschaft aufzulassen sei.

Ich hoffe immer noch, dass sich die Unternehmer der Stimmgruppe 1 und 2 im Falle einer Neuwahl die letzten Monate vor Augen führen und einsehen, dass ein FT einfach nicht teamfähig ist.

 
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soomanides
vor 6 Jahren

Wenn ich mich richtig erinnere, war die Stimmabgabe an den Vorwahl-Samstagen in den Büros Sillian und Lienz (Matrei weiß ich nicht mehr) in der Wahlausschreibung/Kundmachung angekündigt, obwohl sie g e s c h l o s s e n hatten. Bitte um Prüfung.

 
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Bergzeit
vor 6 Jahren

So wie ich das hier lese sind das 3 "Formalfehler" nicht 2 , oder? 1. die Verlängerung der Vorwahl 2. die nicht verplombten Urnen 3. der dopptelte Stimmzettel bin ich da falsch?

 
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42na95
vor 6 Jahren

Da ist Durchführung jeder Klassensprecherwahl vermutlich professioneller !!!

TVBO - der Sumpf in die Stümper nicht versinken

 
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