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So begründet das Gericht die TVBO-Wahlannulierung

Der Urnengang in Osttirol wurde zweifach angefochten. Beide Kläger bekamen recht.

Über die diversen Anfechtungen der TVBO-Wahl 2017 haben wir mehrfach berichtet. Es ging um nicht verplombte Urnen, um die Frage von Wahlbeisitzern, um einen verlängerten Eintragungstermin und nicht zuletzt darum, dass sich der Matreier Bürgermeister Andreas Köll in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der Goldried Bergbahnen um sein Mandat geprellt sah. All das führte zu zwei Einsprüchen gegen die Wahl bei der Tourismusbehörde des Landes Tirol, einerseits durch Andreas Köll in Kombination mit der Gemeinde Matrei und der Matreier Freizeitanlagengesellschaft, andererseits durch das TVB-Mitglied Christian Tegischer. Beide Beschwerden wurden von der Tourismusabteilung abgewiesen. Dagegen legten sowohl Köll als auch Tegischer beim Landesverwaltungsgericht Beschwerde ein und beide erhielten recht. Die Causen wurden getrennt verhandelt, doch in beiden Fällen erkannte das Gericht: Die Wahl muss wiederholt werden.
Gerhard Föger hat etwas gelernt: Ein Vorhängeschloss ist keine Plombe. Foto: Expa/Groder
Einfacher und nachvollziehbar ist die Beschwerde, die Christian Tegischer, vertreten durch die Anwaltskanzlei Seirer & Weichselbraun, einbrachte. Hier ging es vor Richter Alfred Stöbich um Verfahrensmängel bei der Abwicklung der Wahl. So waren die Urnen nicht verplombt, sondern mit Vorhängeschlössern gesichert. Doch nur Plomben zeigen an, ob eine Urne unrechtmäßig geöffnet wurde. Außerdem war die Abwicklung der erstmals durchgeführten Vorwahl irregulär. Das Tourismusgesetz räumt seit 2015 die Möglichkeit ein, schon eine Woche vor der Vollversammlung im TVB-Hauptbüro abzustimmen. In Osttirol wurde diese Möglichkeit auf die Büros Sillian und Matrei ausgedehnt und außerdem auch noch die Frist verlängert, ohne dies ausreichend zu kommunizieren. In all diesen Punkten erkannte das Gericht: unzulässig, also muss die Wahl wiederholt werden.
Andreas Köll hat einen Zwischensieg auf dem Weg zurück in die Gremien errungen. Jetzt braucht er noch einen Listenplatz. Foto: Expa/Groder
Als Sieger ging auch Andreas Köll – vertreten durch Johannes Hibler – aus dem Gerichtssaal, allerdings mit einem rechtlichen Knalleffekt, der so nicht erwartet worden war: Nicht die Verhinderung einer Kandidatur Kölls war bei Richterin Barbara Gstir das große Thema, sondern der Abgabetermin für die Wahlvorschläge. Dafür setzte die Tourismusabteilung des Landes einen ganz konkreten Termin: 20. November 2017. Das waren – wie gesetzlich vorgeschrieben – 30 Tage vor der Wahl. Allerdings hatte die Sache einen Haken. Durch die Möglichkeit der Stimmabgabe in den TVB-Büros schon eine Woche vor der Vollversammlung hätte nach Ansicht des Gerichts die Abgabefrist eigentlich am 13. November enden müssen. Zu diesem Zeitpunkt hatte zwar die Liste von Heinz Schultz in der Stimmgruppe 1 ihren Wahlvorschlag schon abgegeben, nicht aber die Liste von Franz Theurl. Der legte seine KandidatInnen erst am 17. November vor. Weil Theurls Einser-Liste letztlich den Vorstandssessel und zwei Aufsichtsratsmandate eroberte, bescheinigte die Richterin diesem Vorgang direkt Auswirkungen auf das Wahlergebnis und hob die Wahl auf.
Franz Theurl versteht die Welt nicht mehr. Er hielt die vorgegebenen Fristen ein – und kam doch zu spät. Foto: Brunner Images
Franz Theurl, den wir im Kurzurlaub erreichten, findet all das recht verwunderlich: „Auch in St. Anton, Kitzbühel, Seefeld und anderen TVBs wurde die Frist vom Tag der Vollversammlung weg berechnet und zwar von der Tourismusabteilung. Das ist die Behörde. Wir haben insgesamt fünf Schriftstücke mit dem offiziellen Abgabetermin, den wir eingehalten haben.“ Ein Fehler der Tourismusabteilung unter Gerhard Föger? „Die Tourismusabteilung hat sich größte Mühe gegeben, Gerhard Föger ging davon aus, dass die Wahl des Aufsichtsrates eben am Wahlabend stattfindet und hat den Termin so errechnet.“ Ob er noch einmal antreten wird, haben wir den Langzeitobmann natürlich auch gefragt. Er hält sich bedeckt: „Dazu kann ich noch nichts sagen“. Antreten müsste Theurl nun in der Stimmgruppe 3. Seit seiner Pensionierung ist er kein „Einser“ mehr. Sein direkter Konkurrent Heinz Schultz sieht die Neuwahl als Chance, mit seinem Listenbündnis diesmal eine deutlichere Mehrheit zu erobern als im ersten Durchgang. Wie berichtet, hatten Schultz und Mitstreiter Martin Gratz zwar in allen Gruppen die Nase vorn, es reichte letztlich aber nicht für eine Machtübernahme im TVBO. Apropos Macht: Auslöser für die jetzt gerichtlich erwirkte Neuwahl ist Andreas Köll, der damit eine neue Chance erhält, in die Gremien des Verbands zurückzukehren. Heinz Schultz wollte sich nicht festlegen, ob er den Bergbahn-Geschäftsführer diesmal wieder auf seine Liste nehmen wird: „Jetzt wird sich unser Team erst einmal zusammensetzen und weitere Schritte beraten.“ Mit der Neuwahl rechnet der Tourismusindustrielle noch in diesem Jahr.
Heinz Schultz (links) und Martin Gratz hoffen beim neuen Urnengang auf den endgültigen Sprung in die TVB-Vorstandsetage. Foto: Expa/Groder
Am Nachmittag meldete sich auch Landeshauptmann Günther Platter zu Wort, dessen Geduldsfaden zu reißen droht: „Für mich ist klar, so kann es nicht weitergehen. Die Osttirol Touristikerinnen und Touristiker haben es nicht verdient, weiter unter den ständigen Querelen zu leiden. Diese jahrelangen Streitereien im TVB Osttirol müssen nun ein für allemal ein Ende haben. Ich erwarte mir von allen Beteiligten eine ordentliche Zusammenarbeit, damit eine konfliktfreie Wiederholung der TVB Wahl stattfindet und anschließend gemeinsam für den Osttiroler Tourismus gearbeitet werden kann.“
Gerhard Pirkner ist Herausgeber und Chefredakteur von „Dolomitenstadt“. Der promovierte Politologe und Kommunikationswissenschafter arbeitete Jahrzehnte als Kommunikationsberater in Salzburg, Wien und München, bevor er mit seiner Familie im Jahr 2000 nach Lienz zurückkehrte und dort 2010 „Dolomitenstadt“ ins Leben rief.

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Knalleffekt: TVB Wahl in Osttirol aufgehoben

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13 Postings

Pepi Kreuzer Parkhotel Tristachersee
vor 6 Jahren

Die ganze Affäre um die Aufhebung der Tourismuswahl vom Herbst scheint sich als politischer GEWALTAKT zu entpuppen. Man muss kein Jurist, aber auch kein Gelehrter sein, um die Winkelzüge dieser obströsen, aber leicht durchschaubaren Sauerei zu erkennen. Dieses völlig unschlüssige Gerichtsurteil kann keinesfalls als rechtmäßig anerkannt werden. Der Landeshauptmann Platter hat als oberster Touristiker die verdammte Pflicht, in diesen Sumpf so schnell wie möglich gerecht einzugreifen. Der touristische Bezirk Lienz verdient diese Art von Behandlung durch Beamte und Politiker nicht. Die Wechselschritte des Herrn Bürgermeister Dr. Andreas Köll und besonders des Liftkaisers Herrn Heinz Schultz, sind eigentlich schnell durchschaut. Wir und die gesamte Osttiroler Tourismuswirtschaft verdient es nicht durch ein politisch beeinflusstes Gerichtsurteil (Motto: „So hätt ma’s gern!“) geschäftlich und menschlich in Misskredit gebracht zu werden. Ich fordere Herrn Landeshauptmann Platter dringend auf, diesem Spiel, das zum Untergang von Osttirols Tourismus führen wird, sofort zu beenden. Es wäre auch gut, wenn der Herr Landeshauptmann seinen Kragen für die Osttiroler Wirtschaft und seine Bevölkerung, aber keinesfalls für gewisse politische Akteure und deren Seilschaften platzen ließe. Danke! Es müsste möglich sein, mit korrekter Aufarbeitung der Dinge unseren Tourismus in eine bessere Zukunft zu führen, bevor es zu spät ist. Eine erzwungene Neuwahl würde uns Osttiroler noch mehr auseinander driften, wie bisher.

Pepi Kreuzer

 
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    Franz Brugger
    vor 6 Jahren

    Herr Kreuzer,

    es würde sich gleich bleiben, bezüglich auseinander driften, falls es wieder eine Wahl geben würde (ihr Ausdruck). Es gibt wieder eine Wahl, und das finde ich gut. Aktuell besetzte die Liste Theurl mit ebenso politischem Kraftakt (2 ÖVP Bürgermeister) alle wesentlichen Positionen, sieht so eine korrekte Aufarbeitung der Dinge (welche meine Sie da überhaupt) aus?

    Ich kann mir vorstellen, dass es politische Einflüsse auf Bescheide des Dr. Föger gegeben hat, weil Föger als Jurist der Landesregierung ja dem LH untersteht. Dass Sie da behaupten, das Urteil des Gerichts wäre politisch beeinflußt worden ist eine Anschuldigung die wohl schwer wiegt. Sie haben da sicher Beweise, oder?

     
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leiWEITERso
vor 6 Jahren

Der Hauptzweck dieser Neuwahl liegt nicht darin, Franz Theurl „abzuwählen“, der Zweck liegt einzig darin, dass Andreas Köll wieder an die Macht gelangt, wozu sonst die Wahlanfechtung? Ich bin gespannt auf die schlauen Schachzüge des brillanten Strategen aus dem Iseltal. Nach meiner Meinung wird man Thomas Winkler in die Schlacht um den Obmann schicken, die Fäden im Hintergrund ziehen dann weiterhin dieselben Akteure mit den bekannten Wahlhelfern. Im Ergebnis erfüllt Theurl sein Versprechen: er überlässt dem gehorsamen Winkler den Obmannsitz, wird sich zum Aufsichtsratsvorsitzenden wählen lassen und Köll sitzt im Vorstand. Vergessen wird hierbei nur eine kleine Nebensache: der Osttiroler Tourismus!

 
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steuerzahler
vor 6 Jahren

Ich wäre dafür diesen seltsamen Verein aufzulösen. Was soll das alles ? Es geht nur um Macht und Geld. Die eigentliche Aufgabe bleibt liegen. Kennt eigentlich jemand von den Hauptakteuren noch das Kerngeschäft? Da wird nur mehr geklagt, um seine Machtansprüche durchzusetzen.

Und das alles bezahlt von Zwangsmitgliedern, von denen die meisten mit Stimmnachteil ausgestattet sind. Wo gibt es das sonst noch? 1er, 2er und 3er Stimmen, was soll das? Stellt euch das mal für unsere Bundesregierung vor...

Wenn dieser Verein Geld und Einfluß sammeln will, dann bitteschön mit freiwilligen Mitgliedern, mit einer knappen Aufwandsentschädigung für die Akteure und transparenter Abrechnung. Mit klaren Aufträgen, über die die Mitgliederversammlung abstimmt. Mit gleich gewichteten Stimmen selbstverständlich.

 
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beobachter52
vor 6 Jahren

Die Herren Theurl, Gratz, Schulz .... inklusive Mitstreiter (treffende Bezeichnung) streiten (um was eigentlich, außer um persönliche Macht?) und die dringend notwendige Arbeit für den Osttiroler Tourismus bleibt liegen. Baustellen braucht man wohl keine aufzählen - außerdem würden sie den Rahmen eines Kommentars sprengen! Der Hauptschuldige an der Wahlwiederholung ist aber jemand, der sich bisher als der oberste Experte und Richter (zB. bei der Fusionierung) aufgespielt hat: Hofrat Föger war Wahlleiter und als solcher für den ordnungsgemäßen Verlauf von der Listenabgabe bis zu den Wahlzeiten verantwortlich. Da ist er seiner Pflicht durchaus nicht nachgekommen, ja, er hat Fehler ausdrücklich als gesetzmäßig bestätigt! So allwissend und präpotent wie sich dieser zuständige Beamte immer präsentiert hat - da wäre wohl eine Ablöse oder zumindest Vertretung für Osttiroler Tourismusbelange angebracht! Also ist auch der Landeshauptmann gefragt, nicht nur mit Appellen, sondern mit konkreten Maßnahmen!

 
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spitzeFeder
vor 6 Jahren

Und noch ein Kommentar sei mir erlaubt: Unser lieber oberster Landestouristiker, Herr Föger, schaut in dieser Causa auch nicht gerade gut aus, lieber Herr (dem der Geduldsfaden zu reißen droht) Landeshauptmann.

 
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    Franz Brugger
    vor 6 Jahren

    Man darf aber nicht vergessen, dass Föger direkt unter dem LH arbeitet, und sicher genug Direktiven erfüllen muss.

    ALso, bitte nicht zuviel aufregen, Herr LH

     
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42na95
vor 6 Jahren

Das Ganze rund um TVB ist doch mittleweile reif für eine Fernsehserie ala 'Kottan ermittlet'.

 
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    spitzeFeder
    vor 6 Jahren

    Den oder die Eine(n), der/die hier "stimme nicht zu" geklickt hat, muss man/frau nicht verstehen, oder?

     
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Markus aus den Hohen Tauern
vor 6 Jahren

martin gratz erhält wieder einmal eine chance. die wie vielte denn jetzt? bis jetzt hat er nichts weiter gebracht, ausser grosse sprüche zu klopfen und kollegen niederzumachen. ein egomane, wie er im buche steht. wenn er jetzt vielleicht endlich obmann wird, dann können wir alle sehen, was er wirklich auf dem kasten hat. egal wie die neuwahl ausgeht, wir freuen uns darauf.

 
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anton2009
vor 6 Jahren

... ja jetzt gibt es eine Chance für Gratz, aber mit seiner Unterschriftenaktion für Eva Haselsteiner hat er sich ein Eigentor geschossen!

 
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    chiller336
    vor 6 Jahren

    by the way .... wenn alles unrechtmässig war - ist dann auch die entlassung von haselsteiner unrechtmässig?

     
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      anton2009
      vor 6 Jahren

      ... ob die Entlassung unrechtmäßig war, kann ich als Außenstehender nicht beurteilen. Dass man aber eine lt. Presseberichten hervorragende PR-Dame so in die Wüste schickt, ist nicht gerade die "feine englische Art"!

       
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