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Ab Jänner 2020 kommt die neue E-Card mit Foto

Neue Sicherheitsmerkmale und nach wie vor keine medizinischen Daten auf der Karte.

Vor 14 Jahren wurde sie eingeführt, heute ist sie für jeden Versicherten selbstverständlich, die E-Card als Schlüssel zu den Leistungen der Sozialversicherung. Ab 1. Jänner 2020 wird eine neue Generation von E-Cards ausgegeben, die auch mit einem Foto des Versicherten ausgestattet ist. Alexander Biach, Vorsitzender des Verbandsvorstands der österreichischen Sozialversicherungsträger: „Aus der jüngsten europaweiten Ausschreibung für die Produktion der neuen E-Card ist Austria Card und damit ein in Österreich ansässiger Produzent als Bestbieter hervorgegangen, der sich bereits in den letzten fünf Jahren als kompetenter und im Kartengeschäft erfahrener Partner bewiesen hat.“
Alexander Biach hält noch die klassische E-Card in Händen. Ab Jänner 2020 wird auf der Sozialversicherungskarte auch ein Passfoto zu sehen sein. Foto: Expa/Michael Gruber
Zusätzlich zu den bereits am Chip vorhandenen elektronischen Signaturen erhält die neue Generation der E-Card nun auch am Kartenkörper weitere Sicherheitsmerkmale. „Bei der neuen E-Card kommen UV- und Infrarot-Farben zum Einsatz“, erklärt Christoph Paul, Sales Director bei Austria Card. „Das bedeutet, dass bestimmte Schriftzüge, wie z.B. das Logo der Sozialversicherung, nur unter UV-Licht sichtbar werden.“ Das Foto wird durch Lasergravur-Verfahren in schwarz-weiß auf der E-Card aufgebracht, so kann es weder verfälscht oder abgelöst werden noch wird es durch den Gebrauch der Karte unkenntlich.“ Rund 80 Prozent aller Karteninhaber bekommen übrigens automatisch eine neue E-Card mit Foto, ohne etwas dafür tun zu müssen, weil die Sozialversicherung die Fotos aus bestehenden Registern zur Verfügung gestellt bekommt. Wenn ein Foto eines Versicherten aus Reisepass, Personalausweis oder Scheckkartenführerschein vorhanden ist, müssen diese Personen kein Foto bringen und ersparen sich damit einen Amtsweg. Kinder unter 14 Jahren erhalten eine E-Card ohne Foto. Personen ab einem Alter von 14 Jahren, von denen kein Foto vorhanden ist, müssen ein entsprechendes Foto zur Verfügung stellen. „Was sich auch mit der neuen Generation der E-Card gegenüber den Vorgängern nicht verändern wird, ist die Tatsache, dass auf der Karte keinerlei medizinische Daten gespeichert sind“, betont Volker Schörghofer vom Hauptverband. „Auch die neue E-Card ist eine Schlüsselkarte und eröffnet den Zugang zum E-Card-System und zur elektronischen Gesundheitsakte ELGA.“

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