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Prozess gegen Bauer wegen Tierquälerei

Ein Kärntner Landwirt schoss auf eines seiner Hochlandrinder.

Ein 50-jähriger Kärntner hat sich am Montag am Landesgericht Klagenfurt wegen Tierquälerei verantworten müssen. Der Mann hatte im Sommer zwei Mal auf eines seiner Hochlandrinder geschossen, weil er es nicht einfangen konnte – das Tier starb aber nicht sofort. Erst ein befreundeter Bauer und Jäger gab dem Tier den Gnadenschuss. Die Verhandlung wurde vertagt. Die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Gabriele Lutschounig, legte dem Mann zur Last, den Stier "roh misshandelt und ihm unnötige Qualen" zugefügt zu haben. Der 50-Jährige bekannte sich nicht schuldig. Er halte bereits seit 25 Jahren Schottische Hochlandrinder, die direkt am Hof geschlachtet werden. Seit einigen Monaten seien einige der Tiere aber extrem beunruhigt gewesen: "Das liegt an einem Schakal, der in der Umgebung unterwegs ist", behauptete der Mann bei seiner Einvernahme durch Richter Christian Liebhauser-Karl. Der Stier sei deswegen besonders auffällig gewesen, sagte der Angeklagte: "Ich habe mir wirklich Sorgen gemacht, dass er mich oder jemand anderen angreift." Alle Versuche, den Stier einzufangen, seien gescheitert, also habe er sich dazu entschlossen, das Tier mit seinem Jagdgewehr zu erlegen. Es wäre nicht das erste Mal gewesen, dass er ein Tier auf diese Art und Weise auf der Weide getötet hätte, sagte der Mann, der sich als "überdurchschnittlich guten Schützen" bezeichnete. Auf die Jagd gehe er seit dem Vorfall aber nicht mehr: "Das Ganze hat mich tief bedrückt." Auch sei ihm die Erlaubnis, Waffen zu tragen, entzogen worden. An jenem Tag im August habe er Salz ausgestreut, um den Stier anzulocken. Etwa 60 Meter von dieser Stelle entfernt wartete er auf das Rind, zielte auf seinen Kopf und gab einen Schuss ab – die Kugel durchschlug das Kiefer "nur einen Zentimeter unter dem Gehirn", wie der 50-Jährige betonte. Nach etwa 30 Sekunden richtete sich das Rind wieder auf, woraufhin der Mann ein zweites Mal schoss, diesmal auf den Nacken. Aber auch danach stand das Tier wieder auf: "Ich habe mich dann nicht mehr sicher gefühlt zu schießen und habe einen Kollegen angerufen." "Als Jäger wissen Sie, dass Sie im Ortsgebiet nicht schießen dürfen. Und Sie wissen auch, dass Sie nicht auf ein Haustier schießen dürfen, das auf einer Weide steht", konfrontierte Staatsanwältin Lutschounig den Mann direkt mit den Vorwürfen. "Ich habe das gewusst – aber die Tiere waren unruhig und gefährlich, sie haben mich schon einmal verletzt, als ich sie einfangen wollte", gab der Mann an. Als Zeuge war auch der Jäger geladen, der den Fangschuss abgab – er hatte für diese Tat eine Diversion bekommen. Der Prozess am Montag wurde schließlich vertagt – die Staatsanwältin beantragte die Einholung eines veterinärmedizinischen Gutachtens "zum Beweis dafür, dass die vom Angeklagten verwendete Munition ungeeignet war, einen Stier per Abgabe eines Schusses aus der Distanz von 40 bis 60 Meter zu töten, ohne ihm unnötige Qualen zuzufügen."

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