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Bremst die Bürokratie den Schutz vor Muren?

Bei Unwettern müssen Geschiebebecken rasch geleert werden. Dafür gibt es Regeln.

Bessere gesetzliche Rahmenbedingungen für eine schnelle Räumung von Geschiebe- und Rückhaltebecken nach einem Murenabgang fordern die Landtagsabgeordneten Hermann Kuenz und Florian Riedl in einer Presseaussendung. Durch bürokratische Hürden würde die Räumung der Becken oft unnötig hinausgezögert. Kuenz & Co. wollen mittels Antrag in der kommenden Sitzung des Tiroler Landtags Druck auf den Bund machen, rasch eine Gesetzesänderung vorzunehmen. Gefordert wird, dass im Abfallwirtschaftsgesetz eine Ausnahmebestimmung eingefügt wird, damit anfallendes Geschiebematerial unbürokratisch deponiert werden kann.

Für die Problematik der bürokratiefreien Geschiebeentsorgung im Notfall hat Otto Unterweger eine Lösung parat. Foto: Expa Groder

Otto Unterweger, Gebietsbauleiter der Wildbach- und Lawinenverbauung in Osttirol, kann den Vorstoß im Landtag nur bedingt nachvollziehen: „Da geht es um das Abfallwirtschaftsgesetz, das ist ein Bundesgesetz, da kann der Landtag nicht viel machen.“ Unterweger verweist darauf, dass in Osttirol für genau dieses Problem bereits Lösungen vor Ort entwickelt und zum Teil schon umgesetzt wurden. Es gibt einen Zonenplan für den ganzen Bezirk, in dem Gebiete mit einer möglichen ökologischen Belastung des Geschiebes eingezeichnet sind. Was kann eine solche Belastung sein? „Zum Beispiel alte, illegale Deponien. Früher hat man Müll nicht selten in den Bach entsorgt.”

Wo keine mögliche Hintergrundbelastung angezeigt ist, gibt es laut Unterweger auch keine Verpflichtung mehr, Proben zu ziehen. Dennoch müssen gesetzliche Spielregeln für jede Deponie eingehalten werden und hier setzt die Osttiroler Wildbach- und Lawinenverbauung auf Vorbeugung in Kooperation mit den Gemeinden. „Wir suchen geeignete Flächen, ein Sachverständiger des Landes begutachtet das. Diese Flächen werden als Deponie für den Fall gewidmet, dass ein Geschiebebecken rasch geräumt werden muss. Tritt dieser Ernstfall ein, kann man sofort und gesetzeskonform handeln.“

Der Gleiersbach in Assling hat Gefahrenpotenzial. Die Gemeinde hat deshalb eine Deponiefläche für den Fall gewidmet, dass sein Geschiebe rasch entsorgt werden muss, um die Auffangbecken wieder frei zu bekommen. Foto: Wildbach- und Lawinenverbauung

Sillian und Assling haben bereits solche Deponieflächen. Jene in Assling am Gleiersbach wurde nach dem Unwetter im Oktober auch bereits gebraucht. Bei einem Meeting mit allen Osttiroler Gemeindevertretern am 17. Jänner waren diese Deponiezonen eines der zentralen Themen. Unterweger stellte den Bürgermeistern dabei eine Rute ins Fenster: „Gemeinden haben die Verpflichtung, bestehende Schutzbauten regelmäßig zu inspizieren. Das war ein Schwerpunkt des Treffens. Das zweite Thema war die Schaffung und Benennung geeigneter Deponieflächen, die für den Ernstfall gewidmet werden. Dafür gibt es auch Förderungen. Wer mitmacht, hat uns als Partner an der Seite, wer nicht mitmacht, muss sich selbst um eine Lösung kümmern.“

Mitte Jänner 2019 trafen sich fast alle Osttiroler Bürgermeister zu einem Meeting bei der Wildbachverbauung, um über effizienten Unwetterschutz zu diskutieren. Foto: Wildbach- und Lawinenverbauung
Gerhard Pirkner ist Herausgeber und Chefredakteur von „Dolomitenstadt“. Der promovierte Politologe und Kommunikationswissenschafter arbeitete Jahrzehnte als Kommunikationsberater in Salzburg, Wien und München, bevor er mit seiner Familie im Jahr 2000 nach Lienz zurückkehrte und dort 2010 „Dolomitenstadt“ ins Leben rief.

2 Postings

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vor 5 Jahren

Bravo Otto, Endlich kontert jemand den leeren Worthülsen unserer Politiker fachlich kompetent !

 
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vor 5 Jahren

Eine Wallfahrt zum heiligen Sebastian würde die Sache sicher beschleunigen :-)

 
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