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Einheitliches Strafmaß für Parksünder in ganz Tirol

Seit Jahresanfang kostet das Überziehen der Parkzeit landesweit 25 Euro.

Wer künftig die Kurzparkzeit überzieht zahlt in ganz Tirol 25 Euro. Dies geht auf eine Verordnung der Landesregierung zurück und gilt seit Jahresbeginn flächendeckend für das gesamte Bundesland. Bislang konnten die Tiroler Kommunen das Strafmaß für Parkzeit-Überzieher in den gemeindeeigenen Kurzparkzonen, nach einem Antrag bei der Bezirkshauptmannschaft, selbstständig festlegen. In Lienz zahlte man 20 Euro. Seit 1. Jänner 2019 werden Parksünder jedoch mit 25 Euro zur Kasse gebeten. Dafür sprach sich die Tiroler Landesregierung aus, die flächendeckend für das gesamte Bundesland in der Tiroler Organstraf- und Anonymverfügungsverordnung eine einheitliche Regelung haben wollte. Kundgemacht wurde dies am 13. Dezember 2018 im Landesgesetzblatt. An den geltenden Tarifen für die Lienzer Kurzparkzonentickets ändert das jedoch nichts. Diese liegen weiterhin bei 50 Cent für 30 Minuten. Zudem kann man die Parkzeit ab den ersten 30 Minuten individuell um jeweils 6 Minuten zu je 10 Cent erhöhen. Und zwar bis zum Erreichen der zulässigen Gesamtparkdauer von 180 Minuten.

4 Postings

F_Z
vor 5 Jahren

Kann das bitte nochmal wer prüfen? In der Gebührenordnung gibts für Parkstrafen nur entweder 21.- oder 30.-. (https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_TI_20181213_136/136_OrganstrafVO2018_Anlage_KM.pdfsig)

 
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    Gerhard Pirkner
    vor 5 Jahren

    Wir sind der Sache nachgegangen. Die Anlage zu der Verordnung vom 13. Dezember, in der ursprünglich die 21 Euro festgehalten waren, wurde am 11. Jänner nachträglich vom Land durch eine neue Anlage ersetzt. In dieser ist der aktuell geltende Strafbetrag von 25 Euro festgehalten. Hier der Link: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrT&Gesetzesnummer=20000758

     
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      F_Z
      vor 5 Jahren

      Aso ist das 😬 Danke für die Info

       
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F_Z
vor 5 Jahren

Eine Frage an die Redaktion: wenn ich hier nachsehe: https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/TI/2018/136/20181213 finde ich das mit €25.- für Überziehen der Parkzeit nirgends - wo liegt der Fehler?

 
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