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Untreue-Prozess gegen Dobernig vorerst geplatzt

Ex-Politiker kam nicht zur Verhandlung und überraschte damit sogar seinen Anwalt.

Geplatzt ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt der angekündigte Untreue-Prozess gegen den ehemaligen freiheitlichen Landesrat. Ihm wird von der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit BZÖ-Werbegeschenken im Wahlkampf 2009 Untreue vorgeworfen. Dobernig erschien nicht zum Prozess, sein Verteidiger erklärte, er befinde sich in stationärer Behandlung. Kameraleute, Fotografen und Journalisten hatten sich im Verhandlungssaal versammelt, alles wartete auf den Ex-Politiker. Doch als Richter Uwe Dumpelnik den Angeklagten aufrief, tat sich vorerst gar nichts. Verteidiger Leopold Wagner zeigte sich selbst überrascht, nach Rücksprache mit seiner Kanzlei erklärte er dann, dass sich Dobernig im Krankenhaus befinde. Er habe ihn schon in den vergangenen zwei Tagen nicht erreichen können, so Wagner, eigentlich sei mit ihm vereinbart gewesen, dass er vor Gericht erscheinen und Verantwortung für die ihm angelasteten Dinge übernehmen werde. Auch den dem Land entstandenen Schaden in der Höhe von 26.000 Euro werde er gutmachen, sagte der Anwalt.
Alles wartete, aber Harald Dobernig kam nicht zu seinem eigenen Prozess. Foto: APA
Der Richter vertagte die Verhandlung vorerst auf 27. Februar. Sollte Dobernig auch dann nicht verhandlungsfähig sein, wird wohl ein psychiatrischer Gutachter bestellt werden. In dem Strafantrag von Ankläger Konrad Kmetic geht es um Schals, die als Geschenkartikel im Wahlkampf für die Landtagswahl 2009 verwendet wurden. Bezahlt wurden sie statt von der Partei vom Land Kärnten, Dobernig war damals Finanzlandesrat. Die Schals sind das einzige Faktum, bei dem sich in dem Ermittlungsverfahren der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) der Untreue-Verdacht erhärtet hat. Weitere Ausgaben - darunter Uhren und ein Neujahrsempfang - wurden geprüft, es reichte aber nicht für einen Anklage. Der zweite Angeklagte, ehemals freiheitlicher Landesgeschäftsführer, muss nicht mehr vor Gericht. Der Strafantrag gegen ihn wurde wegen Verjährung zurückgezogen. Der Strafrahmen liegt bei der angeklagten Schadenssumme bei maximal drei Jahren Haft. Der ehemalige Landesrat wurde bereits zwei Mal wegen Untreue verurteilt, zuletzt im März vergangenen Jahres im Zusammenhang mit der BZÖ-Wahlbroschüre, für die er vier Monate bedingte Haft als Zusatzstrafe erhielt. In einem Verfahren um die sogenannte Birnbacher-Affäre war Dobernig im September 2016 zu zwei Jahren Haft verurteilt worden, acht Monate davon unbedingt.

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