Ihr Dolo Plus Vorteil:
Diesen Artikel jetzt anhören

Zwei gerettete Deutsche drohen Bergrettung mit Klage

Verirrte Schneeschuhwanderer protestieren gegen Höhe der Rechnung.

Mit einem kuriosen Fall sieht sich offenbar die Bergrettung in Tannheim in Tirol konfrontiert. Zwei von ihr gerettete deutsche Schneeschuhwanderer weigerten sich, die Kosten für die Rettung zu bezahlen – unter Hinweis darauf, dass diese quasi überdimensioniert über die Bühne gegangen war, berichtete die Tirol-Ausgabe der "Kronen Zeitung". Der Bergrettung sei mit Klage gedroht worden, hieß es in dem Bericht. Die beiden Deutschen, die sich Anfang Februar in dichtem Schneetreiben verirrt hatten und gerettet werden mussten, erachteten die Rechnung für den Einsatz in Höhe von 2.261 Euro als zu hoch. Den Bergrettern flatterte laut "Kronen Zeitung" daraufhin postwendend ein Schreiben eines der Männer, eines Rechtsanwaltes, ins Haus. Zwei Bergretter, ausgerüstet mit einer Lampe, hätten für den Einsatz ausgereicht, die Rechnung sei viel zu hoch. Im Zuge des Einsatzes am 3. Februar hatten sich hingegen drei Trupps mit je fünf Mann auf die Suche nach den beiden Deutschen gemacht. Diese hatten mittags von Schattwald eine Tour zum 1.688 Meter hohen Grasberg Schönkahler unternommen und sich beim Abstieg im dichten Schneetreiben verirrt. "Wir erfuhren von den Beiden telefonisch, dass sie völlig erschöpft seien, stark durchnässt und stark frieren, sie wussten nicht mehr vor noch zurück", erinnerte sich Ortsstellenleiter Reinhold Bilgeri an den Einsatz. Zudem herrschte Lawinenwarnstufe 3, also erhebliche Gefahr, das Gebiet war zudem weitläufig und von zahlreichen Gräben durchzogen. Zudem sollen sich die Schneeschuhwanderer auch nicht an die ausdrückliche Aufforderung gehalten haben, am zuletzt georteten Platz zu bleiben. Schließlich erreichten die Bergretter die beiden Deutschen. Sie statteten sie mit trockener Kleidung aus, versorgten sie mit Getränken und brachten sie sicher zum Zugspitzblick. Dann folgte der Transport retour nach Schattwald. Wie sich nun herausstellte, war damit das letzte Kapital des Einsatzes noch nicht geschrieben. "Sollte so etwas Schule machen, habe ich große Sorge, dass unsere Frauen und Männer die Motivation verlieren. Zum Glück lehnte in Salzburg das Gericht einen ähnlichen Einspruch gegen die Höhe von Rettungskosten ab", zeigte sich Hermann Spiegl, Landesleiter der Bergrettung in Tirol, hinsichtlich des Ausgangs der Causa dennoch zuversichtlich.

8 Postings

Nickname
vor 5 Jahren

das Gewissen und Moral fehlen.

 
0
8
Sie müssen angemeldet sein, um ihre Stimme für dieses Posting abzugeben.
steuerzahler
vor 5 Jahren

Denen sollte man zusätzlich noch eine saftige Srtafe umhängen. Bei Lawinenwarnstufe 3 mit völlig unzureichender Ausrüstung eine Wanderung zu unternehmen, das ist fahrlässig. Mit ausreichender Ausrüstung wäre ein Einsatz nicht erforderlich gewesen. Außerdem haben sie sich nicht an die Anweisung gehalten, dort zu bleiben, wo sie geortet wurden. Damit haben sie die Suchtrupps gefährdet.

Aber vielleicht weiß das ja der Anwalt und möchte mit seiner Ablehnung der Rechnung nur davon ablenken, was sie in Wahrheit angerichtet haben...

 
0
8
Sie müssen angemeldet sein, um ihre Stimme für dieses Posting abzugeben.
hoerzuOT
vor 5 Jahren

zuerst dachte ich, ich hätte mich verlesen....unfassbar!!

 
0
9
Sie müssen angemeldet sein, um ihre Stimme für dieses Posting abzugeben.
griasenk
vor 5 Jahren

Da riskieren freiwillig Frauen und Männer, Mütter und Väter, Töchter und Söhne ihr eigenes Leben, um denen zu helfen, den, wie in diesem Fall, sich total überschätzenden und von sich eingenommen deutschen Touristen zu helfen und bekommen dann diese Art der Wertschätzung??? Sag mal Herr Rechtsanwalt gehts noch? Was macht ihr dann in unseren Wäldern und Bergen? Die Höhe der Einsatzkosten sind im Anbetracht der Aufwendungen der Bergrettung geradezu läppisch. Ganz ehrlich, das ist so ein Fall wo man das Kotzen kriegt (wie Kuhattacke im Stubaital). Was macht ihr hier, wenn ihr euch nicht anpassen könnt? Gott sei Dank sind solche Menschen nur die Ausnahme und nicht die Regel, wenn auch ein stetiger Anstieg solcher Fälle auffällt. Geht das nächste Mal im Harz oder wo immer ihr wollt eure Schneetouren. Solche Menschen will niemand hier haben bei uns. Griasenk

 
3
12
Sie müssen angemeldet sein, um ihre Stimme für dieses Posting abzugeben.
julchen
vor 5 Jahren

Dieses unverschämte Verhalten der Geretteten gegenüber den Helfenden passt doch genau in unsere Zeit. Egoismus, Frechheit, Unverschämtheit und Rücksichtslosigkeit sind Charaktereigenschaften, mit denen global und regional Erfolge erzielt werden. Also: Warum bitte noch helfen und für andere freiwillig etwas Gutes tun? Leute, die heute noch sozial eingestellt sind und im Sinne der Gemeinschaft was Gutes tun wollen, werden als „Gutmenschen“ beschimpft - nur die „Harten“ kommen durch .... Herzlichen Dank und meine größte Hochachtung allen, die sich trotzdem (oder gerade deswegen??) noch für ihre Mitmenschen einsetzen - weil das genau DAS ist, was unser MENSCHSEIN ausmacht.

 
0
15
Sie müssen angemeldet sein, um ihre Stimme für dieses Posting abzugeben.
steuerzahler
vor 5 Jahren

Für diesen berechtigten Aufwand finde ich die Rechnung sogar noch erfreulich niedrig. Solche Klagen sollten vom Gericht kostenpflichtig abgewiesen werden. Nur weil der Herr Rechtsanwalt glaubt, er muß hinterher die Kosten reduzieren, klagt er. Die dabei entstehenden Kosten werden ein Vielfaches der Forderung erreichen. Klagen um jeden Preis ist heute groß in Mode.

Zum Glück der Geretteten sind sie in der Lage zu klagen. Wenn der Suchtrupp mit der Stärke, die sich der Rechtsanwalt einbildet, gesucht hätte, dann gäbe es wohl keinen Klagsgrund, eher ein Begräbnis...

 
0
17
Sie müssen angemeldet sein, um ihre Stimme für dieses Posting abzugeben.
Nickname
vor 5 Jahren

Was die "Krone" schreibt ist mit Vorsicht zu bewerten! :-) Wenns so ist: Einfach klagen lassen dann können die Deutschen die Gerichtskosten auch noch zahlen! Jeder halbwegs normale Mensch ist dankbar und spendet noch etwas für die Bergrettung dazu.

 
0
14
Sie müssen angemeldet sein, um ihre Stimme für dieses Posting abzugeben.
    genaugenommen
    vor 5 Jahren

    mit den Gerichtskosten bin ich mir nicht so sicher, wenn der gleiche Richter wie beim Kuhprozess eingesetzt wird.

     
    1
    1
    Sie müssen angemeldet sein, um ihre Stimme für dieses Posting abzugeben.
Ein Posting verfassen

Sie müssen angemeldet sein, um ein Posting zu verfassen.
Anmelden oder Registrieren