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Alle Infos zur Europawahl am 26. Mai 2019

Hier ist die Gebrauchsanweisung des Landes Tirol für Wählerinnen und Wähler.

Bei der Europawahl am Sonntag, 26. Mai 2019, können die wahlberechtigten BürgerInnen mitbestimmen, welche Parteien im Europäischen Parlament bis zum Jahr 2024 vertreten sein sollen. 19 der insgesamt 705 Abgeordneten werden von Österreich gestellt. Im zuständigen Wahllokal erfolgt am Wahlsonntag innerhalb der Öffnungszeiten die Stimmabgabe, wobei die eigene Identität mit einem amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen ist. Das folgende Video zeigt alle wichtigen Details des Wahlvorgangs: Möglichkeit der Vorzugsstimme mit Name oder Nummer Auf dem amtlichen Stimmzettel wird in der Wahlzelle jene Partei angekreuzt, die man wählen möchte. Daneben gibt es die Möglichkeit, Vorzugsstimmen zu vergeben. Dazu trägt man den Namen oder die einer Liste zu entnehmende Nummer einer einzigen Kandidatin/eines einzigen Kandidaten der gewählten Partei ein. Ist diese Kandidatin/dieser Kandidat von einer anderen Partei, ist die Stimme ungültig. Für eine Vorreihung müssen fünf Prozent der WählerInnen einer Partei einer Kandidatin/einem Kandidaten ihre Vorzugsstimme gegeben haben. Abschließend wird der Stimmzettel in das blaue Wahlkuvert gesteckt und in die Wahlurne eingeworfen. Verschiedene Möglichkeiten der Wahlkarte Mit einer rechtzeitig bei der Gemeinde beantragten Wahlkarte besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Die Wahlkarte kann nicht per Telefon beantragt werden, sondern nur schriftlich bis spätestens 22. Mai 2019 und persönlich bis 24. Mai 2019. Die Übermittlung der beantragten Wahlkarten erfolgt seit Anfang Mai. Die ausgefüllte und unterschriebene Wahlkarte muss rechtzeitig bis zum Wahltag bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde eintreffen und kann dort auch jetzt schon abgegeben werden. Außerdem ist eine Stimmabgabe mittels Wahlkarte am 26. Mai 2019 in jedem Wahllokal innerhalb Österreichs möglich. Sollte aufgrund von Bettlägerigkeit die Stimmabgabe vor einer besonderen Wahlbehörde, einer „fliegenden Wahlkommission“, gewünscht werden, hat dieser Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte die genaue Angabe der Räumlichkeiten zu enthalten, wo die Antragstellerin/der Antragsteller den Besuch erwartet. Wahlergebnisse erst nach 23 Uhr Die Wahlergebnisse, auch Teilergebnisse von einzelnen Gemeinden und Bundesländern, werden am 26. Mai 2019 erst nach 23 Uhr bekannt gegeben – nach Schließen der letzten Wahllokale in der Europäischen Union. In Österreich schließen die letzten Wahllokale um 17 Uhr.

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