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Airbnb: 5.000 Euro Strafe bei Verstoß gegen Anzeigenpflicht

Wer seinen Wohnraum in Tirol online an Gäste vermietet, muss künftig Meldung machen.

Am 28. Mai beschloss die Tiroler Landesregierung eine Novelle des Tiroler Aufenthaltsgesetzes, die nun dem Tiroler Landtag zur weiteren Behandlung vorgelegt wird. „Online-Marktplätze für Vermietungen wie etwa Airbnb entziehen dem Wohnungsmarkt zunehmend privaten Wohnraum. Dieses Phänomen ist mittlerweile nicht nur in vielen europäischen Großstädten akut, sondern hat sich auch in Tirol in den letzten Jahren zunehmend verschärft. Um dieser negativen Entwicklung entgegenzutreten, setzen wir nun mit dem heute beschlossenen Gesetzesentwurf im Land Tirol konkrete Schritte“, begründet LH Platter die Maßnahme. Das Gesetz sieht die Einführung einer Anzeige- und Registrierungspflicht vor, wenn Unterkünfte vermietet werden – insbesondere auch jene, die über Online-Vermittlungsplattformen angeboten bzw. gebucht werden. „Damit schaffen wir Chancengleichheit und einen fairen Ausgleich zwischen all jenen, die Unterkünfte vermieten“, ist sich LH Platter sicher. VermieterInnen sind künftig verpflichtet, gegenüber dem jeweiligen Tourismusverband entsprechende Meldungen vorzunehmen und Register zu führen. Begleitend dazu sind datenschutzrechtliche Bestimmungen einzuhalten. Wer sich nicht an diese Regeln hält, kann von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

2 Postings

Freigeist
vor 5 Jahren

Klassiker! Politik der Angstmache! Tirol, das Land der Freiheit!

 
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    Senf
    vor 5 Jahren

    es ist mir wurscht, ob ein wohnungsinhaber ein mieter oder ein häusslbesitzer - alle, mit oder ohne förderung - ihre freien räumlichkeiten über Airbnb oder eine andere internetplattform vermieten und zu geld oder einen kleinen zuverdienst machen. für viele in der stadt ist das ja auch eine einnahme, um den lebensunterhalt zu verbessern, denn wohnraum ist in tirol bekanntlicherweise ja noch kaum leistbar, vor allem in der stadt.

    nicht wurscht ist mir, die umgehung der ortstaxe, die ja dazu verwendet wird, für diesen urlauber-personenkreis entsprechende infrastruktur bereitzustellen. auch dann, wenn so mancher tvb diese gelder oftmals zweckentfremdet verwendet und nicht sparsam verwaltet, wie man nur zu oft lesen und hören kann!

     
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