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Zivilklage der Republik gegen Villacher Bürgermeister

Günther Albel will 36.000 Euro Schadenersatz nach Wahlwiederholung nicht zahlen.

Die Schadenersatz-Forderung der Republik Österreich gegen die Leiter von 14 Wahlbehörden wegen der Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl 2016 führt nun zu einer Zivilklage gegen den Villacher Bürgermeister Günther Albel (SPÖ), berichtete die "Kleine Zeitung" am Dienstag. Er hatte die geforderten 36.000 Euro nicht gezahlt.
Der Villacher Bürgermeister Günther Albel. Foto: Pressestelle BFK
Die Republik macht deshalb ernst und hat nun eine Zivilklage gegen den Villacher Bürgermeister eingebracht. Dem "bedingten Zahlungsbefehl" des Innenministeriums bzw. der Finanzprokuratur will Albel jedoch nicht nachkommen, kündigte sein Anwalt Meinhard Novak an. Im Zahlungsbefehl wird das "Fehlverhalten" Albels und der anderen Behördenleiter als "kausal für die Merhaufwendungen in Höhe von 8,47 Millionen Euro" für die Wiederholung des zweiten Wahlganges zur Bundespräsidentenwahl 2016 bezeichnet. Anwalt Novak will das Verfahren "durch alle Instanzen bis zum Obersten Gerichtshof" führen. Zudem will er sich auch "an den Verfassungsgerichtshof wenden, wegen Verletzung des Gleichheitssatzes und Diskriminierungsverbot". Es gebe "österreichweit verschiedenste unterschiedliche Entscheidungen vom Freispruch wegen Amtsmissbrauch, Diversion und Verurteilungen" in der Causa Bundespräsidentenwahl, erklärte er.

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