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Das Hotel Auer in Obertilliach ist insolvent

Insolvenzverfahren eingeleitet: 3,5 Mio Euro Schulden und zwölf betroffene Dienstnehmer.

Am Landesgericht Innsbruck wurde am Donnerstag, 22. August, ein Insolvenzverfahren über das Vermögen von Christian Auer, Betreiber des Obertilliacher Hotels Auer, eröffnet. Im Insolvenzantrag, den der Schuldner laut Kreditschutzverband KSV 1870 selbst gestellt hat, geht Auer von Verbindlichkeiten in Höhe von rund 3.500.000,00 Euro aus. Über 3.000.000,00 Euro davon entfallen auf Bankinstitute. Diese verfügen über Sicherungsrechte auf der Liegenschaft des Schuldners. Ob eine Überbelastung besteht, wird sich im Laufe des Verfahrens heraus stellen. Zu den Ursachen der Insolvenz führt der Schuldner aus, dass die in den letzten Jahren getätigten Investitionen ins Betriebsobjekt ohne ein detailliert ausgearbeitetes Finanzierungskonzept erfolgt seien. Letztlich seien die wirtschaftlichen Ergebnisse nicht ausreichend gewesen, um die aufgelaufenen Kreditverbindlichkeiten in einem realistischen Zeitrahmen rückführen zu können. An sich verzeichne der Betrieb gute Nächtigungszahlen. Neben der Tätigkeit als Hotelbetreiber hat der Schuldner zusätzlich als Berater im Tischlereigewerbe gearbeitet. Laut Insolvenzantrag hat der Schuldner aus den daraus erzielten Einnahmen den Hotelbetrieb gestützt. In den letzten Jahren war eine Vielzahl von Gläubigern gezwungen, ihre Forderungen gerichtlich gegen den Schuldner zu betreiben, weshalb dieses Insolvenzverfahren für den KSV1870 wenig überraschend kam. Klaus Schaller, Regionalleiter West des KSV1870, berichtet: „Ob eine Sanierung des Betriebes des Schuldners gelingen kann, wird wesentlich davon abhängen, ob der Insolvenzverwalter das Unternehmen fortführen kann. Eine solche Weiterführung ist rechtlich nur dann zulässig, wenn diese keine weiteren Nachteile für die Gläubiger verursacht.“ Der Schuldner hat bereits einen Sanierungsplan den Gläubigern vorgelegt. Demnach sollen die Gläubiger eine Quote in Höhe von 20 Prozent erhalten. Es handelt sich dabei um die gesetzlich geforderte Mindestquote. Der KSV1870 wird überprüfen, ob dieses Angebot angemessen und finanzierbar ist. Die Angaben konnten in der kurzen Zeit vom KSV1870 noch nicht überprüft werden.

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