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Facebook muss laut EuGH Hasspostings weltweit löschen

Ex-Grünpolitikerin Eva Glawischnig-Piesczek hatte geklagt und recht bekommen.

Facebook kann nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gezwungen werden, Hasspostings und für rechtswidrig erklärte wort- und sinngleiche Kommentare zu entfernen. Das EU-Recht verwehrt es auch nicht, dass eine solche Verfügung weltweit zur Wirkung gelange, entschieden die EU-Richter am Donnerstag nach einer Klage der früheren Grünen-Bundessprecherin Eva Glawischnig-Piesczek gegen Facebook. In dem EuGH-Verfahren (C-18/18) geht es um einen Artikel auf einer Facebook-Seite, auf der neben einem Foto Glawischnig-Piesczeks ein Begleittext ("Grüne: Mindestsicherung für Flüchtlinge soll bleiben") veröffentlicht wurde. Auf dieser Facebook-Seite wurden beleidigende Äußerungen gepostet, unter anderem wurde Glawischnig-Piesczek als "miese Volksverräterin" bezeichnet. Der Beitrag konnte von jedem Facebook-Nutzer abgerufen werden. Für Glawischnig-Piesczek ist das EuGH-Urteil "historisch". "Das ist ein historischer Erfolg für den Persönlichkeitsschutz gegen Internet-Giganten", sagte Glawischnig-Piesczek am Donnerstag gegenüber der APA. Das Urteil in dem von ihr geführtem Musterverfahren biete eine klare Hilfestellung für alle Menschen, die beleidigt würden, oder über die Übles geschrieben werde. Diese Menschen wollten nämlich vor allem eine schnelle Löschung der entsprechenden Einträge. Als historisch bezeichnete Glawischnig-Piesczek auch, dass die EU-Richter auch eine weltweite Löschung der Kommentare für Facebook nicht verwehrten. In Österreich seien solche Hasspostings zwar geblockt worden, aber durch Umwege über andere Länder noch immer im Netz. Freilich müsse man sich die Durchsetzbarkeit einer weltweiten Verfügung noch anschauen, sagte die frühere Grünen-Chefin. Das Posting, um das es im vorliegenden Verfahren gehe, habe klar gegen österreichisches Recht verstoßen. Glawischnig-Piesczek sieht nunmehr durch das EuGH-Urteil die österreichische Rechtsprechung bestätigt. "Es geht nicht um die Einschränkung der Meinungsfreiheit", betonte sie. Die EU trete durch das Urteil selbstbewusst gegen Internet-Giganten auf, sagte sie. "Es ist ein Selbstbewusstsein für Grundrechte und Grundwerte." Persönlichkeitsschutz sei in der EU stärker verankert als etwa in den USA. Die Anwältin von Glawischnig-Piesczek, Maria Windhager, begrüßte das Urteil als "Meilenstein im Kampf gegen Hass im Netz". Der EuGH sei nicht nur weitgehend den Schlussanträgen des Generalanwalts gefolgt, sondern sei sogar noch einen Schritt weitergegangen, erklärte Windhager gegenüber der APA. "Die Durchsetzung von Persönlichkeitsrechten wurde damit deutlich gestärkt: das Unionsrecht verwehrt es nicht, dass einem Hosting-Anbieter wie Facebook aufgegeben wird, mit einem zuvor für rechtswidrig erklärten Kommentar wortgleiche und unter bestimmten Umständen auch sinngleiche Kommentare zu entfernen." Die besonders strittige Frage, ob auch sinngleiche Äußerungen zu entfernen seien, werde vom EUGH "sehr differenziert beantwortet" und entspreche der Rechtsprechung in Österreich zum Verständnis von sinngleichen Äußerungen. "Auch die Klarstellung zur weltweiten Löschungsverpflichtung ist von weitreichender Bedeutung. Facebook hat bis dato den inkriminierten Anlassartikel nur in Österreich gesperrt und schon damit laufend gegen die unstrittige Einstweilige Verfügung verstoßen.", erklärte Windhager. "Das Urteil ist damit ein voller Erfolg für Eva Glawischnig-Piesczek und die Grünen, die dieses Musterverfahren unterstützen", so Windhager.

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