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Foto: Unsplash/Annie Spratt

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Strengere Gesetze für Hundehalter in Tirol

Maulkorbpflicht auf Spielplätzen und verpflichtende Kurse für „Hunde-Neueinsteiger“.

Wie das Land Tirol in einer Medieninformation mitteilt, hat die Landesregierung am Dienstag, 15. Oktober, auf Antrag von Landesrätin Patrizia Zoller-Frischauf die Änderung des Landes-Polizeigesetzes beschlossen, die nun dem November-Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Damit wird in Tirol die Leinen- und Maulkorbpflicht erstmals einheitlich geregelt. Wer künftig mit einem Hund an öffentlichen Orten innerhalb von Wohnsiedlungen oder Ortskernen unterwegs ist, hat ihn an der Leine oder mit Maulkorb zu führen. Ein Maulkorb ist bei größeren Menschenansammlungen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und auf Spielplätzen künftig Pflicht. Den Gemeinden steht es frei, per Verordnung Hundefreilaufzonen auszuweisen und auch außerhalb geschlossener Ortschaften eine Leinen- beziehungsweise Maulkorbpflicht zu verordnen. Mit der Neuregelung werde nun der „Fleckerlteppich“ aufgeräumt, wie Zoller-Frischauf betont. Bisher waren Leinen- und Maulkorbpflicht tirolweit nur von etwa der Hälfte der Gemeinden per Verordnung festgelegt. Zoller-Frischauf: „Im Sinne der Sicherheit von Mensch und Tier braucht es einheitliche Verhaltensregeln.“ Während der Großteil der Frauchen und Herrchen mit ihren Hunden verantwortungsvoll und entsprechend geübt umgehe, sei anderen Hundehaltern oft nicht bewusst, welche Aufgaben mit der Hundehaltung verbunden sind. Neuerungen gibt es auch für „Hunde-Neueinsteiger“, die bei der Anmeldung ihres Vierbeiners künftig den Nachweis einer theoretischen Ausbildung vorlegen müssen. Einschlägige Kurse dürfen ausschließlich von tierschutzqualifizierten Hundetrainern oder Tierärzten mit Fachausbildung durchgeführt werden, die Schulungsinhalte gibt  die Landesregierung vor. Die Behörde kann zukünftig Halter von auffälligen Hunden zu zusätzlichen Maßnahmen, wie der Absolvierung von Hundeschulungen oder tierärztlichen Untersuchungen, verpflichten. Kleinhunde können statt mit Leine und Maulkorb auch in geeigneten geschlossenen Behältnissen transportiert werden. Zoller-Frischauf ist sich sicher, dass damit „ein Gesetz im Sinne der Sicherheit und des Tierschutzes entworfen wurde.“

2 Postings

genaugenommen
vor 4 Jahren

War höchste Zeit. Hoffe dieses Gesetz wird auch exekutiert!!!

 
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nikolaus
vor 4 Jahren

Eine "Maulkorbpflicht" würde ich mir auch für so manchen Hundehalter wünschen. Spricht man nämlich diese an, weil sie z. B. ihren Hund nicht an der Leine führen, wird man (nicht oft, aber doch immer wieder einmal) angeknurrt- oder -gebellt - vom Hundehalter nämlich, und nicht vom Hund.

 
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