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Causa Wallnöfer: Wilhelm gewinnt gegen Haselsteiner

OLG Innsbruck wies eine Berufung gegen das Urteil in erster Instanz ab.

Das Verfahren zwischen Hans Peter Haselsteiner und dem Blogger Markus Wilhelm in der "Causa Wallnöfer" ist in zweiter Instanz entschieden: Das OLG Innsbruck wies eine Berufung Haselsteiners gegen das Urteil in erster Instanz ab. Dieser hatte Wilhelm geklagt, weil der Blogger das Gerücht in Umlauf gebracht haben soll, dass Haselsteiner ein unehelicher Sohn des früheren Tiroler Landeschefs sei. Das Oberlandesgericht bestätigte damit laut seinem der APA vorliegenden Urteil jenes des Landesgerichts Innsbruck. Die mündliche Verhandlung in der ungewöhnlichen Causa hatte Ende Juli stattgefunden. Haselsteiner legte daraufhin gegen das Urteil Berufung ein. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Eine ordentliche Revision ist zwar nicht zulässig, erklärte ein OLG-Sprecher gegenüber der APA, aber Haselsteiner stehe noch die Möglichkeit einer außerordentlichen Revision an den Obersten Gerichtshof (OGH) offen. Die Entscheidung sei allerdings bereits vollstreckbar – das heißt, der Industrielle muss Wilhelm die Kosten des Berufungsverfahrens über rund 3.100 Euro sowie jene aus erster Instanz ersetzen. Haselsteiner hatte wegen angeblich erlittener Kränkung einen immateriellen Schadenersatz von 21.000 Euro von Wilhelm gefordert.
Blogger Markus Wilhelm gewinnt auch in zweiter Instanz gegen den Industriellen Hans Peter Haselsteiner. Foto: Expa/Groder
Wilhelm hatte Anfang des Jahres auf Twitter und Facebook einen Artikel des "Falter" über Haselsteiner mit einem Bild desselben gepostet und mit den Worten "Nur ein übles Gerücht. Einem Eduard Wallnöfer gleicht dieser Herr meines Erachtens überhaupt nicht" kommentiert. Haselsteiner sah dadurch seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Der Anwalt des Ötztaler Bloggers entgegnete, dass das "Falter"-Foto eine Ähnlichkeit mit Wallnöfer provoziert habe und die Wochenzeitung zudem mit dem Worten "Und ewig rieselt das Urgestein" auf Wallnöfer verwiesen habe, sodass sich Wilhelm von ebendiesem Gerücht distanzieren wollte. "Mit seiner Veröffentlichung schürte der Beklagte weder das bereits bekannte Gerücht, Eduard Wallnöfer sei der Vater des Klägers, noch legte eine Vaterschaft nahe", hatte es in der schriftlichen Urteilsbegründung des Landesgerichts Innsbruck in erster Instanz geheißen. Das Gericht stellte zudem fest, dass das Gerücht seit vielen Jahren bestehe und "politisch interessierten Personen" bekannt sei. Dieser Beurteilung schloss sich das Oberlandesgericht nunmehr an. Nach dem "objektiv zu erwartenden Verständnis des Publikums" werde mit dem Bild samt Begleittext kein Bezug auf eine väterliche Abstammung genommen, hieß es. Das verbreitete Lichtbild sei weder als entstellendes Bild anzusehen noch werde dadurch in die "berechtigten Interessen des Klägers als allgemein bekannte Persönlichkeit in Österreich" eingegriffen. Die Veröffentlichung des Bildes allein, das weder die Privat- noch die Intimsphäre betreffe, sei daher nicht rechtswidrig gewesen. Das Verfahren ist nur eines von zahlreichen gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Haselsteiner und Wilhelm, die ersterer nach Bekanntwerden der Vorwürfe rund um die Festspiele Erl, deren Präsident Haselsteiner ist, gegen den Blogger angestrengt hatte.

Ein Posting

genaugenommen
vor 4 Jahren

Die Gerichtsgebühren für solche Verfahren sind viel zu billig. Die sollten mindestens so hoch wie die Schadenersatzforderung sein! Dann würden Gerichte mehr Zeit für wircklich wichtige Themen haben.

 
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