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Auch beim Schenken auf der sicheren Seite

Mit Tipps der AK Konsumentenschützer zu Umtausch und Gutscheinen vermeidet man Ärger.

So macht Schenken Freude, mit Tipps der AK Experten. Foto: Indiraswork, stock.adobe.com
Nach langen Arbeitstagen besorgen Sie noch Geschenke für Familie und Freunde. Aber was tun, wenn sich die gute Idee als Fehlgriff entpuppt? Von den Konsumentenschützern der AK Tirol erfahren Sie, was bei Umtausch gilt und wie lange Gutscheine gültig sind. Umtausch. Obwohl es beim Kauf im Geschäft kein Recht auf Umtausch gibt, gewähren viele Händler freiwillig einen Umtausch. Dann können Sie sich als Alternative meist eine andere Ware aussuchen oder erhalten einen Gutschein. Geld zurück gibt es vielfach nicht! Apropos Gutschein. Wenn Sie als Geschenk einen Gutschein gewählt haben, besteht ebenfalls kein Anspruch auf den Geldwert in bar. Ist ein Produkt billiger als der Wert des Gutscheins, dann ist der Verkäufer nicht verpflichtet, die Differenz in Bargeld auszuzahlen. Er kann einen weiteren Gutschein ausstellen. Gut zu wissen:
  • Zur befristeten Gültigkeit von Gutscheinen hat der Oberste Gerichtshof entschieden, dass zu kurze Befristungen nicht rechtswirksam sind.
  • Ist keine Frist angeführt, dann gilt ein Gutschein grundsätzlich 30 Jahre.
  • Trotzdem mit dem Einlösen nicht zu lange warten, denn falls die Firma irgendwann einmal nicht mehr existiert, kann der Gutschein oft nicht mehr genutzt werden.

Die Konsumentenschützer der AK Tirol helfen unter Tel. 0800/22 55 22 – 1818. Mehr auf ak-tirol.com.

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