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Frauentrio-Mordprozess: „Keine übernatürliche Kraft“

Neben Mord und Brandstiftung geht es in dem Geschworenenprozess auch um Betrug.

Im Mordprozess am Landesgericht Klagenfurt gegen drei Frauen ist am Freitag die Drittangeklagte vernommen worden. Sie hat mit dem Mord an einer 72 Jahre alten Villacherin nichts zu tun. Die Betrugsvorwürfe gab sie ebenso zu wie ihre Beteiligung an der Brandstiftung. Der medizinische Gutachter legte dar, wie das Opfer erwürgt worden war, übernatürliche Kräfte brauche es dafür nicht. Vernommen wurden auch zwei Opfer der 48 Jahre alten Hauptangeklagten. Eine Frau schilderte, dass sie der Angeklagten insgesamt rund 300.000 Euro gegeben habe. Sie habe für sie in die Firmenkasse gegriffen und sei wegen Veruntreuung verurteilt worden. Inzwischen wisse sie, dass sie manipuliert worden war. Ein älterer Herr ließ sich knapp 87.000 Euro herauslocken, in erster Linie aber von der Drittangeklagten. Er nahm es mit Humor, will sein Geld aber zurück. Die 62-jährige Drittangeklagte belastete am Freitag die 48-jährige Hauptangeklagte bezüglich der Brandstiftung schwer. Diese habe sie dazu gebracht, die Zweitangeklagte an den Brandort zu fahren. "Ich muss dem Himmel helfen", sagte sie. Neben Mord und Brandstiftung geht es in dem Geschworenenprozess auch um Betrug. Im Mittelpunkt der Befragung der 62-Jährigen stand aber die Brandstiftung, die sie völlig anders präsentierte als die Hauptangeklagte. Sie sei von dieser ersucht worden, die Zweitangeklagte, welche die Villacherin erwürgt und die Brände gelegt hat, zum Ort der Brandstiftung zu fahren. Man habe über andere Dinge gesprochen, plötzlich habe die 48-Jährige eine Eingebung gehabt und mit völlig veränderter Stimme gesagt, dass es brennen müsse. "Ihr müsst mir bitte noch einmal helfen, es muss das dritte Mal brennen." Als Grund dafür gab sie an, "die böse Energie muss vernichtet werden". Sie hätte die Tat doch aber auch ablehnen können, meinte der vorsitzende Richter Dietmar Wassertheurer. Die 62-Jährige antwortete: "Ich habe gedacht, ich muss dem Himmel helfen, weil wenn es keinen Herrgott mehr gibt, dann ist alles aus." Rückblickend betrachtet, sei "das alles ein Wahnsinn gewesen", sie sei jedenfalls froh, dass es beendet sei. Auf die Frage, was sie damit meine, sagte sie: "Das Geld bringen und alles." Warum sie das alles gemacht habe, könne sie heute nicht mehr erklären. Der Hauptangeklagten komme aber ebenfalls keine Schuld zu, denn sie habe alles "von oben" befohlen bekommen. Davon zeigte sich die 62-Jährige auch am Freitag noch felsenfest überzeugt. Aber sie identifizierte ein Schmuckstück, das aus der Wohnung des Opfers stammt und das sie im Auftrag der Erstangeklagten im Dorotheum verpfändet hatte. Der medizinische Sachverständige Wolfgang Tributsch, der die Obduktion durchgeführt hatte, erklärte, es habe vorerst keinen besonderen Hinweis auf Fremdverschulden gegeben. Die Würgemale konnte er trotz des Zustandes der Leiche noch nachweisen. Parallel dazu wurden die Fotos der halbverwesten Leiche auf die Leinwand im Gerichtssaal projiziert. Die Leiche war im Gesicht bereits teilweise skelettiert gewesen, ob es Gesichtsverletzungen gegeben hatte, sei daher nicht mehr feststellbar gewesen. Bis die Frau tot war mussten laut Gutachter mehrere Minuten vergangen sein. Die Schilderungen der Zweitangeklagten, wie sie ihr Opfer erwürgt habe, sind nach Aussage von Tributsch mit dem Gutachten in Einklang zu bringen. Dass das Opfer nach dem Würgen "einfach umgefallen" sei, wie sie ausgesagt hatte, hielt er hingegen für nicht zutreffend. Es müsse einen Kampf gegeben haben, wenn auch nur einen kurzen. Befragt wurden auch Polizeibeamte, die in den Fall involviert waren. Eine Beeinflussung bei den Vernehmungen, wie von der Erstangeklagten mehrfach vorgeworfen, bestritten sämtliche Polizisten. Einer von ihnen, der in der Betrugscausa gegen die Erstangeklagte ermittelt hatte, bezifferte die Gesamtschadenssumme mit etwa zwei Millionen Euro. Die Verhandlung wurde auf Dienstag vertagt, da soll der psychiatrische Sachverständige sein Gutachten präsentieren. Voraussichtlich wird es am Dienstag auch ein Urteil geben.

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