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Asyl: Beratungsverträge der NGOs gekündigt

Die Bundes-Betreuungsagentur (BBU) übernimmt die Rechtsberatung in Asylverfahren.

Die Regierung macht ernst: Die Verträge mit den NGOs zur Asylwerberberatung wurden mit Ende Februar gekündigt. Damit setzt Türkis-Grün einen Plan von Türkis-Blau um: Ab 1. Jänner 2021 wird die im Einflussbereich des Innenministeriums stehende Bundes-Betreuungsagentur (BBU) die Rechtsberatung in Asylverfahren übernehmen. Diakonie und Volkshilfe befürchten "Chaos und Stillstand in Asylverfahren". Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) einigten sich am Donnerstag über die neue Asylwerber-Beratung in der BBU und kündigten am Freitag die Verträge mit den NGOs auf. Nehammer zeigte sich darüber zufrieden, Zadic verwies auf die Weisungsfreiheit der Berater und des Leiters der Rechtsberatung. "Für mich war es das wichtigste, die im Vorfeld geäußerte Kritik ernst zu nehmen, und daher im Rahmen des bereits bestehenden Gesetzes die Unabhängigkeit und inhaltliche Weisungsfreiheit der Rechtsberater von der BBU-Geschäftsführung sicherzustellen", meinte Zadic – die aufgrund des türkis-grünen Regierungsprogrammes die zuvor von Türkis-Blau vereinbarte Verstaatlichung der Rechtsberatung per 1. Jänner 2021 umzusetzen hatte. Nehammer freute sich, dass ein "wichtiger Bereich des Regierungsübereinkommens im offenen und konstruktiven Dialog gemeinsam umgesetzt" werde. Er versicherte, dass die BBU eine "grundrechtskonforme, qualitätsvolle und stringente Rechtsberatung" umfassend gewährleisten werde.
Innenminister Karl Nehammer in den Fußstapfen von Vorgänger Herbert Kickl. Er hat künftig Einfluss auf die Asylberatung. Foto: Expa/Schrötter
Die Unabhängigkeit der – mit 1. Jänner 2021 der BBU übertragenen – Rechtsberatung werde auch durch einen Qualitätsbeirat aus unabhängigen Experten sichergestellt, beschickt von UNHCR, Menschenrechtsbeirat und Volksanwaltschaft. Zudem seien "klare Qualitätskriterien" vereinbart worden, deren Einhaltung regelmäßig evaluiert werden soll. Zadic ist es auch ein "Anliegen", dass die bisherigen Rechtsberater weiter ihre Klienten im Rahmen der BBU beraten und vertreten können. "Die Unabhängigkeit der Rechtsberatung im Asylverfahren wird mit Ende diesen Jahres Geschichte sein", konstatierte Diakonie Österreich-Direktorin Maria Katharina Moser anlässlich der Kündigung der Verträge am Freitag. Auch die neue Regierung habe die einhelligen Warnungen vor der Aushöhlung des Rechtsstaates – von zahlreichen Juristen über den UNHCR bis zur UN-Menschenrechts-Kommissarin – "in den Wind geschlagen", kritisierte Erich Fenninger, der Direktor der Volkshilfe. Diese führt in Kooperation mit der Diakonie "noch" die Rechtsberatung durch. Wenn die rechtliche Vertretung Asylsuchender einer Bundesagentur, "die de facto eine GmbH des Innenministers ist", übertragen wird, wächst die Gefahr, dass fehlerhafte oder willkürliche Entscheidungen nicht mehr revidiert werden und auch dem Blick und damit der Kontrolle der Öffentlichkeit entzogen sind, kritisierten Caritas und Volkshilfe. Denn so wie die Bundes-Betreuungsagentur (BBU) unterstehe auch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, das für fehlerhafte Entscheidungen verantwortlich sei, dem Innenministerium. Die Leitung der Rechtsberatung werde genauso wie die Geschäftsführung der Bundesagentur den Anweisungen des vom Ministerium dominierten Aufsichtsrates zu folgen haben. Damit sei die Unabhängigkeit dahin - auch wenn die einzelnen Rechtsberater "auf dem Papier 'weisungsfrei'" seien, stellten Moser und Fenninger fest. Weisungsfreiheit könnte aber nur mit ausreichender Finanzierung funktionieren, betonten sie. Diese sei ebenso fraglich wie vieles andere rund um Personal und Organisation der BBU-Rechtsberatung. Werde das alles nicht in den nächsten zehn Monaten geklärt, müsse man befürchten, dass es zum Stillstand der Verfahren in Zweiter Instanz kommt und "das Asylwesen in Österreich im Chaos versinkt". Die Diakonie sammelt ab sofort Spenden, um ihre Rechtsberatung zumindest zum Teil fortsetzen zu können. 100.000 Euro pro Jahr bräuchte man, sagte Mediensprecherin Roberta Rastl-Kircher der APA. Mit 25 Euro werde eine Dolmetscheinheit ermöglicht, mit 450 Euro die Vertretung vor dem Bundesverwaltungsgericht, steht auf der Spenden-Homepage http://diakonie.at/spenden-rechtsberatung. Die Diakonie hofft auf Dauerspenden, um weiter unabhängige, umfassende und qualitative Rechtsberatung bieten zu können. Nicht Geld, sondern Unterschriften sammelt die von mehr als 40 NGOs getragene Kampagne #fairlassen - für eine Petition gegen die Verstaatlichung der Rechtsberatung bzw. für die Aufhebung des betreffenden Gesetzes. 11.320 Menschen haben laut Homepage schon unterschrieben, die Asylkoordination hofft auf 12.000. Und Lukas Gahleitner-Gertz von der Asylkoordination nahm am Freitag in einer Aussendung Innen- und Justizministerium in die Verantwortung: Sie seien in den nächsten Monaten gefordert, "die grundrechts- und verfassungswidrigen Mängel einer verstaatlichten Rechtsberatung durch eine transparente Praxis in Grenzen zu halten" . Kritik kam auch von der SPÖ und dem ehemaligen Grünen Justizsprecher Albert Steinhauser. Er konstatierte auf Twitter einen "massiven rechtsstaatlichen Rückschritt". Die türkis-grüne Regierung habe damit eine "politisch falsche Richtungsentscheidung" getroffen, befand Steinhauser. Enttäuscht von den Grünen ist SPÖ-Integrationssprecherin Nurten Yilmaz. Sogar der ehemalige ÖVP-Justizminister Josef Moser habe es "bis zum Schluss verhindert, was die Justizministerin (Alma Zadic, Anm.) jetzt umsetzt". Der Rechtsstaat werde mit dieser türkis-grünen Maßnahme "auf Kosten von schutzbedürftigen Menschen" ausgehöhlt.

Ein Posting

bergfex
vor 4 Jahren

Herr Nehammer, was macht die Beobachtung der Türkei für Fortschritte ???

 
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