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Viele Menschen auf engstem Raum sind ein gutes Sprungbrett für das Coronavirus. Deshalb gibt es Regeln für Veranstalter. Foto: Anthony Delanoix/Unsplash

Viele Menschen auf engstem Raum sind ein gutes Sprungbrett für das Coronavirus. Deshalb gibt es Regeln für Veranstalter. Foto: Anthony Delanoix/Unsplash

Coronavirus: Einheitliche Regeln für Veranstalter

Gemeinden informieren über Risikominimierung. Ein neuer Corona-Fall in Landeck.

Noch immer ist die Lage in Tirol in Sachen Corona ziemlich ruhig. Die beiden 24-Jährigen aus Italien, die als erste Virusträger im Land identifiziert und in Innsbruck isoliert wurden, können die Klinik gesund verlassen. Heute, 5. März, wurde allerdings ein positiv getesteter Fall im Bezirk Landeck gemeldet. Dort ist ein 22-jähriger norwegischer Student, der sich die Tage zuvor in Mailand und Bologna aufgehalten hat, am Coronavirus erkrankt. 14 Personen aus Island, die bereits am Wochenende wieder abreisten, verbrachten vergangene Woche ihren Skiurlaub im Tiroler Oberland. Nach ihrer Rückkehr nach Island wurden mehrere Personen positiv auf das Coronavirus getestet. Nach ersten Erhebungen und infolge einer schriftlichen Information eines Betroffenen an den Beherbergungsbetrieb dürfte sich die Ansteckung erst im Flugzeug bei der Rückreise von München nach Reykjavik ereignet haben. Trotz dieser eher beruhigenden Bilanz erhielten am Montag alle Gemeinden sowie Bezirkshauptmannschaften bundesweit einheitliches Informationsmaterial zur Weitergabe an Veranstalter. „Es geht darum, das richtige Augenmaß zu finden. Wir wollen nicht, dass das öffentliche Leben stillsteht und von vornherein Veranstaltungen pauschal abgesagt werden. Mit den Empfehlungen des Bundes steht den Gemeinden sowie Veranstalterinnen und Veranstaltern nun ein österreichweit einheitlicher Orientierungsrahmen zur Verfügung, um das Coronavirus-Risiko bestmöglich zu minimieren“, erklärt LH Günther Platter. „Die Verantwortung für die Abhaltung von Veranstaltungen liegt grundsätzlich bei den Veranstalterinnen und Veranstaltern selbst. Diese sollen in Abstimmung mit der zuständigen Veranstaltungsbehörde das Coronavirus-Risiko für die Veranstaltung gemeinsam abschätzen“, informiert Christine Salcher, Vorständin der Abteilung Gemeinden. „Besonders wichtig ist es, ausreichend Möglichkeiten für eine angemessene Händehygiene zu schaffen, auf eine Atem- und Nies-Etikette während der Veranstaltung zu achten sowie in geschlossenen Räumlichkeiten für eine gute Belüftung zu sorgen“, ergänzt Landessanitätsdirektor Franz Katzgraber. Bestimmte Personen von Veranstaltung ausschließen Personen, die einen direkten Kontakt mit an Coronavirus erkrankten Personen gehabt haben, sollten von der Teilnahme, dem Besuch, der Organisation und Mitarbeit bei Veranstaltungen ausgeschlossen werden. Das gilt auch für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in einer von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ausgewiesenen Risikoregion aufhielten. Derzeit gelten folgende Regionen als Risikogebiete: China, Hongkong, Singapur, Japan, Iran, Südkorea, Italien (Lombardei, Venetien, Emilia-Romagna, Piemont). „Wichtig ist, dass Veranstalterinnen und Veranstalter schon im Vorfeld bei der Bewerbung der Veranstaltung darauf hinweisen, dass die oben erwähnten Personen von der Teilnahme oder dem Besuch ausgeschlossen sind“, sagt die Vorständin der Abteilung Gemeinden.

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