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Lockerung der Besuchsregeln in Tirols Krankenhäusern

Ein Besucher pro Spitalspatient. Maximale Besuchsdauer liegt bei 30 Minuten.

Auf der Grundlage einer derzeit erarbeiteten Regelung der Bundesregierung hat die Tiroler Landesregierung eine detaillierte Regelung für die Besuche an den Krankenhäusern erstellt. „Pro Patientin und Patient soll grundsätzlich der tägliche Besuch einer Person möglich werden“, erklärt Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg in einer Pressemitteilung.
Pro Spitalspatient soll jeweils ein täglicher Besuch möglich werden. Bei einem Krankenhausaufenthalt von weniger als drei Tagen gilt aber weiterhin eine Besuchsbeschränkung. Foto: Dolomitenstadt/Wagner
Damit werden Besuche bei Patienten, die sich länger als eine Woche im Krankenhaus aufhalten, aber auch bei intensivtherapiepflichtigen Patienten und Personen mit einer entsprechenden psychosozialen Indikation möglich. Mütter können nach der Entbindung vom Vater des Kindes und einer weiteren Person besucht werden. Für Patienten, deren stationärer Aufenthalt weniger als drei Tage beträgt, gelte laut Tilg aber weiterhin eine Besuchsbeschränkung. Die maximale Besuchsdauer beträgt künftig 30 Minuten. Voraussetzung dafür ist die telefonische Voranmeldung des Besuches. Auch ein Fragebogen zu Covid 19-Symptomen muss vor dem Betreten des Krankenhauses ausgefüllt und unterzeichnet werden. Während des Besuches sind krankenhaushygienische Vorgaben wie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, Händehygiene und die Abstandsregelungen einzuhalten. „Besuche von Angehörigen und aus dem Freundeskreis sind ein ungeheuer wichtiger Bestandteil im Genesungsprozess“, unterstreicht Tilg. Bei Begleitpersonen, die gleichzeitig mit Patienten stationär aufgenommen werden, soll immer eine Corona-Testung mittels Rachen-Nasen-Abstrich durchgeführt werden. Aufenthalte von mehr als zwei Besuchern in einem Zweibettzimmer seien zu vermeiden.

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