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AMS Tirol unterstützt Kinderbetreuung finanziell

Betreuungsbeihilfe soll bei Antritt einer neuen Arbeit oder bei bestehendem Job helfen.

„Die Coronakrise ist speziell für Frauen und Familien eine enorme Herausforderung. Unser Ziel ist es, Personen mit Kinderbetreuungspflichten zu unterstützen“, erklärt die Gleichstellungsbeauftragte des AMS Tirol, Katja Gander. Arbeitslos vorgemerkte Frauen und Männer, die zur Aufnahme einer Vollzeit-Beschäftigung einen Betreuungsplatz für ihr Kind benötigen, haben daher Anspruch auf die Kinderbetreuungsbeihilfe des AMS. Dies gilt auch für Personen in einem Vollzeit-Dienstverhältnis, um deren Job zu sichern, weil die bisherige Betreuungsvorsorge weggefallen ist. Auch eine wesentliche Änderung der bisherigen Arbeitszeiten, der Betreuungszeiten, der familiären Situation oder einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Förderwerbers werden berücksichtigt. Achtung: Nicht förderbar sind eingespielte, bestehende Betreuungsverhältnisse.

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