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Yildirim kritisiert Covid-Novelle und fordert Sunset-Klausel

Die SPÖ-Justizsprecherin sieht nach wie vor Grund- und Freiheitsrechte gefährdet.

Auf den von Gesundheitsminister Rudolf Anschober überarbeiteten Entwurf der „Corona-Gesetze“ reagiert SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim mit Kritik. Ob künftige Ausgangssperren vor dem VfGH halten werden, sei fraglich. „Bei Einschränkungen von Grund- und Freiheitsrechten braucht es ein sensibles und wohldurchdachtes Vorgehen mit verständlichen und eindeutigen Bestimmungen. Das sehe ich aktuell immer noch nicht. Dass das neue Gesetz bis Ende 2021 gelten soll, ist viel zu lang. Ich fordere eine Sunset-Klausel nach maximal sechs Monaten“, so Yildirim.
SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim hält auch die überarbeiteten Corona-Gesetze für verfassungsrechtlich bedenklich. Foto: SPÖ/Hitthaler
Künftig wären laut Yildirim Hausdurchsuchungen in Betrieben, privaten Garagen oder Lagerräumen, Schrebergärten oder allgemeinen Teilen von Wohnungseigentumsgemeinschaften ohne gerichtliche Anordnung möglich. „Betriebsversammlungen und Demonstrationen können ebenso verboten werden, wie das Benützen des eigenen Autos“, warnt Yildirim. Eine Auskunftspflicht inklusive Weitergabe persönlicher Daten sei für Betriebe, Veranstalter und Vereine weiterhin festgeschrieben. Damit werde in das Grundrecht des Datenschutzes eingegriffen. „Viele Menschen können die Corona-Regelungen nicht mehr nachvollziehen und empfinden sie als unklar oder willkürlich. Eine Folge der chaotischen und widersprüchlichen Corona-Politik der türkis-grünen Bundesregierung ist ein massiver Vertrauensverlust. Das Spiel mit der Angst der Menschen erweist sich als Bumerang“, so Yildirim. Eine Verbesserung im Gesetzesvorschlag sei, dass nun der Hauptausschuss des Nationalrates Ausgangssperren genehmigen muss. „Allerdings gilt das natürlich nicht für Regelungen, die Landeshauptleute oder die Bezirkshauptmannschaften erlassen. Hier werden Bezirkshauptleuten, die nicht gewählt und damit politisch verantwortlich sind, weitreichende Kompetenzen beim Eingriff in Grund- und Freiheitsrechte gewährt. Ohne entsprechende Kontrollmöglichkeit.“

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