Ihr Dolo Plus Vorteil:
Diesen Artikel jetzt anhören

Ischgls Bürgermeister weist Vorwürfe erneut zurück

Der Vorwurf, dass er sich nicht an die Tiroler Gemeindeordnung gehalten habe, stimme nicht.

Ischgls Bürgermeister Werner Kurz hat die Vorwürfe, dass er die Verordnung zur Einstellung des Skibetriebs zu spät an der Amtstafel kundgemacht hätte, erneut zurückgewiesen. Das Vorgehen der Gemeinde sei mit den Behörden abgestimmt gewesen, teilte Kurz am Dienstag mit. Nach Rücksprache mit der Bezirkshauptmannschaft (BH) sei die Verordnung am 14. März kundgemacht worden. Die Untersuchungskommission hatte am Montag das Vorgehen des Bürgermeisters stark kritisiert. Die BH Landeck habe die Verordnung am 12. März um 14.33 Uhr zugestellt, skizzierte Kurz die damaligen Vorgänge. Einen Tag zuvor, am 11. März gegen 18.30 Uhr, habe Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) bei einer Pressekonferenz erklärt, dass der 13. März der letzte Skitag in Ischgl sein werde. "Vor diesem Hintergrund haben wir nach Erhalt der Verordnung am Nachmittag des 12. März mit der Bezirkshauptmannschaft Landeck abgeklärt, wann die Gemeinde die Verordnung genau kundzumachen hat", so Kurz. Aus der Verordnung selbst sei dies nicht ersichtlich gewesen. Im Unterschied zu den anderen Verordnungen fehlte der Hinweis, dass sie unverzüglich kundzumachen sei, erläuterte der Bürgermeister. Die BH habe daraufhin mitgeteilt, dass die Verordnung ab Samstag, 14. März, gelte und somit der 13. März der letzte Skitag sei, erklärte Kurz. Dies habe auch der Aussage des Landeshauptmanns entsprochen. "Aus diesem Grund habe ich die Verordnung am 14. März an der Amtstafel der Gemeinde Ischgl kundgemacht", sagte der Ortschef. Der Vorwurf, dass er sich nicht an die Tiroler Gemeindeordnung gehalten habe, stimme nicht, so Kurz. Der Paragraf 60 der Tiroler Gemeindeordnung gelte für Verordnungen von Gemeindeorganen, nicht jedoch für Verordnungen anderer Behörden. Die Expertenkommission zur Untersuchung des Tiroler Krisenmanagements rund um die Causa Ischgl und Co. hatte durch die spätere Kundmachung der Verordnung ein Fehlverhalten des Bürgermeisters geortet. Kurz hätte die Verordnung sofort am 12. März, nachdem Platter die Einstellung des Skibetriebs verkündet hatte, an der Amtstafel kundmachen müssen, hieß es hier. Weil er dies erst am 14. März tat, habe er gegen die Gemeindeordnung verstoßen. Die Kommission brachte deswegen eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft ein.

Keine Postings

Ein Posting verfassen

Sie müssen angemeldet sein, um ein Posting zu verfassen.
Anmelden oder Registrieren