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VfGH kippt Abstandsregel für Gasthaustische

Auch andere Coronaverordnungen für die Gastronomie mussten „repariert“ werden.

Der in Lokalen und Restaurants vorgeschriebene Mindestabstand von einem Meter zwischen Tischen, den die Regierung mit den Lockerungen nach dem ersten Lockdown eingeführt hat, ist rechtswidrig. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) gestern in seinem Bericht zur Oktober-Session mitgeteilt. Der VfGH hebt die entsprechende Bestimmung mit 1. Jänner auf, die Abstandsregel bleibt also noch bis Jahresende in Kraft und das Gesundheitsministerium hat noch Zeit für eine Reparatur. Doch auch andere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie waren verfassungswidrig. Sie sind mittlerweile wieder außer Kraft. „Der VfGH hat festgestellt, dass eine Reihe von COVID-19-Maßnahmen gesetzwidrig waren, die im Frühjahr 2020 gegolten haben. Gesetzwidrig waren konkret das Betretungsverbot für Gaststätten und selbständige Waschstraßen, Beschränkungen betreffend den Einlass von Besuchergruppen in Gaststätten (maximal vier Erwachsene, wenn kein gemeinsamer Haushalt), das Verbot von Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen (welches etwa Diskotheken betraf) und die Maskenpflicht an öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen (Amtsräumen etc.)“, heißt es im Bericht des VfGH.
Der Gesetzgeber darf nicht festlegen, dass Gastro-Tische auseinandergerückt werden müssen, ohne zu erklären und zu belegen, was das bringen soll. Foto: Seitamaa/Unsplash
Bei allen als gesetzwidrig erkannten Bestimmungen sei anhand der dem VfGH vorgelegten Akten nicht nachvollziehbar gewesen, auf Grund welcher Umstände das Gesundheitsministerium als zuständige Behörde die jeweilige Maßnahme für erforderlich gehalten hat. Bereits im Juli hat der Gerichtshof entschieden, dass Grundrechtseingriffe zur Bekämpfung des Coronavirus nur dann rechtlich zulässig sind, wenn die Regierung diese zuvor mit anderen Grundrechten abwägt und dokumentiert, in welchem Ausmaß die Beschränkungen notwendig und geeignet sind. Bei der Abstandsregel für die Gastro-Tische sei dies nicht erfolgt.
Dolomitenstadt-Redakteur Roman Wagner studierte an der FH Joanneum in Graz und ist ein Reporter mit Leib und Seele. 2022 wurde Roman vom Fachmagazin Österreichs Journalist:in unter die Besten „30 unter 30“ gewählt.

7 Postings

karlheinz
vor 3 Jahren

Was meint zum Ganzen der VfGH zu dem damals von der Regierung erlassenen Vermummungsverbot ? Man staune wie man den Menschen begegnet z.B. mit MNS, Brille und Kappe auf. Welche öffentlichen Räumlichkeiten darf man mit dieser Aufmachung betreten wenn man fast (!) niemanden erkennen kann ?

 
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rebuh
vor 3 Jahren

gesetzwidrig oder nicht, ich fand es jedenfalls angenehm, weniger tische auf den lienzer cafehausterassen. speziell im city cafe hatte man ja bisher den eindruck, der gast vom nebentisch, der eigentlich hinter einem sitzen sollte, sitzt neben mir!

 
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Tilda
vor 3 Jahren

Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass der Regierung die Gesetzeswidrigkeit so einiger Verordnungen bei deren Erstellung nicht bewusst war bzw. ist. Das ist doch ihr tägliches Geschäft! Nein, das kann ich nicht glauben. Man kann nur mutmaßen, wozu die Regierung dann so handelt ...

Was wird wohl heute Gesetzmäßiges verlautbart?

 
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Stadtner
vor 3 Jahren

Auch die Verordnung mit der Garagenpartys in Tirol... usw verboten werden hat sehr gute Chancen verfassungswidrig zu sein. Warum versucht man nicht gesetzmässige Verordnungen zu erlassen und damit Glaubwürdigkeit in der Bevölkerung zu erlangen. Durch rechtswidrige Maßnahmen verlieren die Regierenden den Rückhalt in der Bevölkerung und die Leute halten sich dann eben an nichts mehr.

 
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Zahlen-lügen-nicht..
vor 3 Jahren

Dann sperren wir die Gasthäuser ab 1. November hält einfach komplett zu, von so ein paar Richtern lassen wir uns schon einmal gar nichts sagen.

 
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    karlheinz
    vor 3 Jahren

    @Zahlen-lügeen-nicht: Ich verstehe nicht, dass Sie immer noch nicht kapiert haben worum es hier geht. Wenn alle diese Ansicht als Sie hätten kämen wir aus einem Lockdown gar nicht mehr heraus. Sie betreffen die Einschränkungen ja auch! Ist das Ihnen egal? Glauben Sie mir, auch ich bin nicht froh über die Einschränkungen, aber ich nehme diese notgedrungen zur Kenntnis. Näher möchte ich mich zu Ihrer Anschauung nicht äußern.

     
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bergfex
vor 3 Jahren

Was haben wir doch für hoch bezahlte Nichtswisser in der Regierung.

 
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