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Schüler missbraucht: 8,5 Jahre Haft für Tiroler Lehrer

Der Angeklagte wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingeliefert.

Ein 40-jähriger Lehrer einer Neuen Mittelschule, der über viele Jahre mehrere Schüler missbraucht haben soll, ist am Montag am Landesgericht Innsbruck zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Lehrer soll einen Schüler vergewaltigt und viele andere Buben geschlechtlich genötigt oder missbraucht haben. Der Angeklagte wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingeliefert. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Der Beschuldigte leidet laut einem Gutachten der Psychiaterin Adelheid Kastner unter einer Persönlichkeitsstörung. Es sei zu befürchten, dass der 40-Jährige mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder derartige Taten setzen könnte, zitierte die Richterin in der Urteilsbegründung aus dem Gutachten. Der Angeklagte muss zudem insgesamt 59.000 Euro Teilschadenersatz an die Opfer zahlen. Der 40-Jährige soll auch sexuelle Handlungen heimlich gefilmt und am PC archiviert haben. Er wurde deshalb auch des Vergehens der pornografischen Darstellung Minderjähriger schuldig gesprochen. Sowohl bei sich zu Hause, als auch in der Schule, z.B. am WC, soll er heimlich versteckte Kameras installiert haben. Viele der missbrauchten Buben waren erst 13 Jahre alt. Nach den Eröffnungsplädoyers der Staatsanwältin und des Verteidigers wurde die Öffentlichkeit für die restliche Verhandlung ausgeschlossen. Die Staatsanwältin sprach von einem "besonderen Strafverfahren" aufgrund der hohen Anzahl an Opfern. Da alle Taten durch Fotos und Videoaufnahmen sehr gut dokumentiert seien, war für die Verhandlung keine Einvernahme der Opfer geplant, führte die öffentliche Anklägerin aus. Zugang zu den Burschen verschaffte sich der Lehrer über die Schule. Der 40-Jährige hatte das Image eines kumpelhaften Lehrers und sei besonders zu den Buben freundlich gewesen. Um die Buben zu überreden, an den Handlungen teilzunehmen, habe ihnen der Angeklagte unter anderem Alkohol, Zigaretten und schulische Vergünstigungen angeboten, er drohte den Schülern aber auch mit schlechten Noten und bloßstellenden Bildern. Der 40-Jährige werde sich schuldig bekennen, hatte sein Verteidiger bereits im Eröffnungsplädoyer angekündigt. "Mein Mandant wird sich entschuldigen und die Opfer entschädigen", sagte der Anwalt. Es gehe in der Verhandlung nun nicht darum, ob der Angeklagte schuldig ist oder nicht, sondern es gehe darum, was passiert ist, dass der 40-Jährige diese gravierenden Taten begangen habe. Die Richterin wertete die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten, sein reumütiges Geständnis, die teilweise geleistete Schadenswiedergutmachung und die eingeschränkte Dispositionsfähigkeit aufgrund der Persönlichkeitsstörung mildernd. Erschwerend war das Zusammenkommen zahlreicher Vergehen und vieler Verbrechen sowie der lange Tatzeitraum.