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„Maskenpause“ kommt, ist aber nicht verpflichtend

Verwirrung um eine Regelung, die der neue General-Kollektivvertrag mit sich bringt.

„Regelmäßige Tests sind ein wichtiger Schritt auf dem Weg aus dem Lockdown. In diesem Sinne ist es essenziell, dass möglichst viele Betriebe Tests anbieten und dass diese in der Arbeitszeit stattfinden“, betont ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian. Die Sozialpartner und die Industriellenvereinigung haben sich nun auf einen Generalkollektivvertrag geeinigt, der dafür die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen schaffen soll. Der neue Kollektivvertrag, der für alle Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gilt, sieht unter anderem regelmäßige Tests bestimmter Berufsgruppen vor, die während der Arbeitszeit und unter Fortzahlung des Entgelts durchzuführen sind. Ist das Testen im Betrieb nicht möglich, so gilt die Zeit für den Test in öffentlichen Einrichtungen inkl. der An- und Abreise als Arbeitszeit. Für ArbeitnehmerInnen ohne Testpflicht sind Tests tunlichst außerhalb der Arbeitszeit zu absolvieren. Ist dies nicht möglich, gibt es einmal pro Woche eine Freistellung. ArbeitnehmerInnen dürfen wegen der Inanspruchnahme eines Tests und auf Grund eines positiven Ergebnisses nicht benachteiligt oder gekündigt werden.

Verwirrung um Maskenpausen für Arbeitnehmer

Eine weitere Neuerung des Kollektivvertrags verkündet der Osttiroler ÖGB-Vorsitzende Willi Lackner: „Mit dem General-Kollektivvertrag wird endlich die Maskenpause für die Beschäftigten ermöglicht. Jeder, der über einen längeren Zeitraum eine Maske trägt, weiß, wie anstrengend das ist und wie notwendig die Möglichkeit zum Durchatmen zwischendurch ist.“ Arbeitnehmern, die wegen Gesetzen und Verordnungen zum Tragen einer Maske verpflichtet sind, sei künftig nach drei Stunden ein Abnehmen der Maske für mindestens zehn Minuten zu ermöglichen. Auch AK-Präsidentin Renate Anderl sieht es als Entlastung, „dass zur Maskenpflicht nun auch das Recht auf eine Entlastung vom Maskentragen kommt.“
Der neue General-Kollektivvertrag sieht eine Maskenpause nach drei Stunden Arbeitszeit vor. WKÖ-Generalsekretär Kopf sieht dafür aber keine Verpflichtung. Foto: Unsplash/Kumpan Electric
Diese Neuerung relativiert nun aber WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf. In einer Klarstellung der Wirtschaftskammer betont Kopf, dass die Sozialpartnereinigung keine verpflichtende Maskenpause fixiere. Das Abnehmen der Maske für zehn Minuten „soll in der Regel durch einen Wechsel der Tätigkeit erfolgen. So kann beispielsweise ein Verkäufer oder eine Verkäuferin für diese Zeit eine Tätigkeit im Lager verrichten. Natürlich können Pausen, etwa die Mittagspause auch so gelegt werden, dass sich diese 3-Stunden-Frist ausgeht.“
Dolomitenstadt-Redakteur Roman Wagner studierte an der FH Joanneum in Graz und ist ein Reporter mit Leib und Seele. 2022 wurde Roman vom Fachmagazin Österreichs Journalist:in unter die Besten „30 unter 30“ gewählt.

3 Postings

karlheinz
vor 3 Jahren

Dem Herrn Kopf würde ich raten, dass er einmal drei Stunden lang bei der Tätigkeit einer Verkäuferin eine Maske tragen soll. Nach dieser Zeit soll er sie abnehmen und folglich für 10 Minuten Regale betreuen. Anschließend wieder Maske auf und weiter gehts hinterm Tresen ! Ob er dann auch noch so einen Schwachsinn denken würde ? Wo bleiben hier die Gewerkschafter ? Mit etwas zu ermöglichen ist nichts getan ! Möglich machen ist eine Kannbestimmung aber noch lange keine Verpflichtung. Das dürfte wohl auch bis zu den Gewerkschaftern durchgedrungen sein !!

 
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bergfex
vor 3 Jahren

„Maskenpause“ kommt, ist aber nicht verpflichtend

Für was dann das Ganze....zahnlos.

Entweder oder. Die jetzige Politik hat noch nichts zusammen gebracht, dass Kopf und Fuß hat.

 
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Winkelhaue
vor 3 Jahren

Die Maskenpause ist zum Erholen gedacht, und nicht um dann im Lagerraum zu arbeiten. Der letzte Absatz ist eine Frechheit und Respektlosigkeit allen Arbeitern gegenüber

 
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