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Ab Montag verschärfte Corona-Maßnahmen

Was muss man beachten? Wer muss wo eine Maske tragen? Wer wird regelmäßig getestet?

Nachdem die Zahlen der Corona-Neuinfektionen in Österreich konstant bleiben und nicht zurückgehen und nun auch hierzulande die ansteckenden Mutationen aufgetaucht sind, werden ab Montag die Corona-Schutzmaßnahmen weiter verschärft. Ab Mitternacht gilt für alle ab 14 Jahren, die höherwertigen FFP2-Masken im Handel, in öffentlichen Verkehrsmitteln, bei Dienstleistern wie Kfz-Werkstätten sowie in Ordinationen verpflichtend zu tragen. Ausgenommen sind Schwangere und Personen, denen der entsprechende Schutz aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar ist. Zudem gilt in der Öffentlichkeit nunmehr ein Zwei-Meter-Abstand. Davon ausgenommen sind Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, sowie nicht im gemeinsamen Haushalt wohnhafte Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, einzelne engste Angehörige und einzelne wichtige Bezugspersonen. "Der verbesserte Schutz der Bevölkerung durch die FFP2-Schutzmaske und die Verdoppelung des Mindestabstandes sind die richtigen Antworten auf die sich auch in Österreich ausbreitenden Mutationen, die erhöhtes Infektionsrisiko bewirken. Das braucht besseren Schutz", appellierte Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) am Sonntag an die Bevölkerung. Das bedeutet, dass FFP2-Masken neben öffentlichen Verkehrsmitteln auch in Fahrgemeinschaften, in Seil- und Zahnradbahnen, in Kundenbereichen von Betriebsstätten des Handels sowie von Betriebsstätten nicht körpernaher Dienstleistungsbetriebe, auf (Indoor- und Outdoor-) Märkten, beim Parteienverkehr von Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten, in der Gastronomie beim Abholen von Speisen sowie in Betriebskantinen, und in Beherbergungsbetrieben, die für dringende berufliche Zwecke betreten werden dürfen, getragen werden müssen. Die FFP2-Pflicht gilt erst ab dem Alter von 14 Jahren. Kinder ab sechs Jahren können stattdessen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Jüngere Kinder müssen den Mund-Nasenbereich nicht abdecken. Ergänzend zu den schon bisher verpflichtenden Tests im Gesundheits- und Pflegebereich sind nun auch für Arbeitnehmer mit Kundenkontakt (z. B. Handel, Dienstleistungen, Verkehr), Lehrer und Elementarpädagogen, Arbeiter in der Lagerlogistik, sofern der Mindestabstand regelmäßig unterschritten wird, Personen im öffentlichen Dienst im Parteienverkehr und Spitzensportlern (Kontakt- und Mannschaftssport) wöchentliche Berufsgruppentestungen vorgesehen. Dabei gilt: Wer nicht getestet ist, muss eine FFP2-Maske tragen. Für getestete Personen ist ein Mund-Nasen-Schutz ausreichend. Im Gesundheits- und Pflegebereich sind sowohl Testungen als auch FFP2-Masken (bei Kontakt zu Patienten bzw. Bewohnern) vorgeschrieben. Für Bibliotheken ist ab morgen Click&Collect möglich.
Informationen zu aktuellen Maßnahmen findet man auf der Website des Sozialministeriums.

Ein Posting

Zwetschgnkrampus
vor 3 Jahren

https://www.zeit.de/gesellschaft/2021-01/corona-lockdown-neuseeland-no-covid-strategie-pandemiebekaempfung

 
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