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VfGH: Betretungsverbot für Sportanlagen war gesetzwidrig

Das Betretungsverbot für Sportanlagen aus der im Frühjahr 2020 geltenden Covid-19-Maßnahmen­verordnung wurde vom Verfassungsgerichtshof als gesetzwidrig zurückgewiesen. Zuvor hatte der Inhaber eines Fischteiches wegen einer Strafe, die ihm die BH Hartberg-Fürstenfeld auf Basis des Betretungsverbotes ausstellte, Beschwerde eingelegt. Die vom Gesundheitsministerium vorgelegten Verordnungsakten lassen laut VfGH „nicht erkennen, welche Umstände im Hinblick auf welche möglichen Entwicklungen von COVID-19 dafür ausschlaggebend waren, das Betreten von Freizeit- und Sportbetrieben zu untersagen.“ Auch die Auskunftspflicht von Gastronomen bei Corona-Verdachtsfällen war laut VfGH mangels Begründung rechtswidrig.

7 Postings

S-c-r-AT
vor 3 Jahren

Ich wette, die meisten hier wissen gar nicht, warum für den VfGH manche Verordnungen "gesetzeswidrig" sind.

In der nächsten Verordnung ist das dann fehlerfrei formuliert und der VfGH hat nichts mehr zu bemängeln. Die ewig Gestrigen schreien dann wieder: "..... Wahnsinn, das war doch damals schon illegal!..."

 
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Denksport
vor 3 Jahren

Das Schlimmste ist, dass die Regierung diese Entscheidungen vom VfGH bewusst in Kauf nimmt. Hat doch der Kanzler selbst gesagt, dass bis diese aufgehoben werden, eh längst andere Verordnungen in Kraft sind.

 
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hinter dem vorhang
vor 3 Jahren

aktuell sind einige sachen verfassungswidrig!

 
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    Freizeit
    vor 3 Jahren

    Die Gesetze werden diesem Virus relativ "wurscht" sein. Verzicht ist das Gebot der Stunde.

     
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bergfex
vor 3 Jahren

......Das Betretungsverbot für Sportanlagen aus der im Frühjahr 2020 geltenden Covid-19-Maßnahmen­verordnung wurde vom Verfassungsgerichtshof als gesetzwidrig zurückgewiesen.............

So und nun ? Werden die bestraft , die das gemacht haben?

Wenn ich etwas gesetzeswidriges mache, werde ich vor den Richter gezerrt und werde dafür bestraft.

Ich wünsche mir das auch für unsere Politnieten. Der Unterschriftgeber ist dafür haftbar zu machen.

 
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    ErsteHilfe
    vor 3 Jahren

    Richtig, nicht nur strafrechtlich, sondern auch zivilrechtlich müssten die Verantwortlichen zum Ersatz all jener Schäden verurteilt werden, die durch ihre verfassungswidrigen Entscheidungen verursacht wurden!

     
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      soomanides
      vor 3 Jahren

      Nicht richtig! Nicht nur strafrechtlich, sondern auch zivilrechtlich müssten alle Corona-Verweigerer zum Ersatz all jener Schäden, die durch das Nichteinhalten der Corona- Verordnungen verursacht wurden, herangezogen werden. Unter den Begriff "Erste Hilfe" - kann ich Ihren Beitrag nicht einordnen.

       
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