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Privatzimmervermieter: Kreis der Entschädigten erweitert

Auch Vermieter mit mehr als zehn Betten haben nun Anspruch auf Corona-Ausfallbonus.

Die mittlerweile mehr als ein Jahr andauernde Corona-Pandemie hinterlässt tiefe Spuren in der Tourismuswirtschaft und dort auch bei einer Gruppe, die in Tirol stark vertreten ist: die Privatzimmervermieter. Bis dato konnten nur Vermieter von Privatzimmern und Ferienwohnungen, die im eigenen Haushalt höchstens zehn Betten anbieten, Ansprüche auf eine Ausfallsentschädigung an den Bund stellen. „Diese Vorgaben haben viele unserer 2.300 Mitgliedsbetriebe aus den Richtlinien ausgeschlossen,“ so Theresia Rainer, die Landesobfrau der Tiroler Privatvermieter. Sie zeigt sich in einer Aussendung erfreut, dass die Förderrichtlinien nun überarbeitet wurden und sich der Kreis der anspruchsberechtigten Vermieter ab 19. April erweitert. Die Antragstellung sei über die AMA möglich, sagt Rainer. Wer einen Hauptwohnsitz in Österreich hat, hier die Tourismusabgaben entrichtet und einen Umsatzausfall von mindestens 40 Prozent vorweisen kann, wird für die Monate März und April den doppelten Ausfallbonus von 30 Prozent beziehen können. Die Betrachtungszeiträume als Vergleich gelten von März 2019 bis Februar 2020. Auch für die Monate November und Dezember 2020, sowie ab Jänner 2021 wird es möglich sein, einen Antrag von 15 Prozent Ausfallbonus zu stellen. Dieser wird zusätzlich mit einem Zuschuss von 10 Prozent aufgestockt. Die Förderung ist laut Ministerium mit 15.000 Euro pro Betrachtungszeitraum gedeckelt. „Diese positive Nachricht gibt uns wieder Zuversicht und die nötige Luft zum Atmen, die wir noch brauchen werden, bis wir wieder unsere Gäste empfangen dürfen“, ist sich Theresia Rainer sicher. Die Osttirolerin betont aber auch: "Diese Erleichterung ist ein Etappensieg für uns Vermieter. Wir hoffen, dass man auch in Zukunft an uns denkt und unsere Bedeutung für die Zukunft des heimischen Tourismus erkennt. In der Zwischenzeit bedanken wir uns ganz herzlich bei allen, die unsere Anliegen gehört und sich für uns eingesetzt haben. Jede Hilfe zählt!“ Zu diesen Hilfestellungen zählen neben der erwähnten Bundesförderung auch Zahlungen aus dem Tiroler Corona-Unterstützungfonds. „Dieser wurde als weitere Förderungsmöglichkeit aufgestellt und ist bei uns in Tirol einmalig," sagt Rainer.

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