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Mehr Geld für Hochwasserschutz im Mölltal

Der Finanzrahmen für den Wasserverband wird von 48 auf 70 Millionen Euro aufgestockt.

Die dramatischen Hochwasserereignisse der letzten Jahre im Mölltal sind in Erinnerung geblieben. Die Unwetter verursachten enorme Schäden in der Region, der Sanierungsbedarf ist hoch. In Abstimmung mit dem Bund wird nun der Finanzierungsrahmen für den Wasserverband Mölltal bis 2025 von 48 auf 70 Millionen Euro erhöht. „Damit ist sichergestellt, dass sämtliche notwendigen Schutzmaßnahmen für die Menschen in der Region umgesetzt werden können“, sagt Kärntens Wasserwirtschaftsreferent Daniel Fellner, der gemeinsam mit Straßenbaureferent Martin Gruber einen entsprechenden Akt in die heutige Regierungssitzung einbringt. Es sei auch gelungen, den erhöhten Bundesfördersatz von 62 Prozent beizubehalten. „Der Wasserverband Mölltal ist ein tolles Beispiel dafür, dass man gemeinsam im wahrsten Sinne des Wortes Berge versetzen kann – und seien es nur Berge aus Schutt und Geröll“, so Fellner. Aus seinem Bereichsbudget werden jährlich 980.000 Euro für Schutzwasserprojekte des Möllverbands genehmigt. Weitere 235.000 Euro kommen aus dem Straßenbaureferat.
Die Hochwasserereignisse der letzten Jahre sorgten im Mölltal für enorme Schäden. Foto: FF Heiligenblut
Der Wasserverband Mölltal wurde als Reaktion auf die Hochwasserereignisse 1965/66 gegründet. Um die damals notwendig gewordenen Verbauungen finanziell stemmen zu können, war die Verbandsgründung zur solidarischen Finanzierung erforderlich. Der Verband, zu dem die Gemeinden Heiligenblut, Großkirchheim, Mörtschach, Winklern, Rangersdorf, Stall, Flattach, Mallnitz, Mühldorf, Obervellach, Reißeck und Lurnfeld gehören, kümmert sich neben dem Hochwasserschutz auch um Wildbachverbauungen an Seitenbächen, Lawinenschutzbauten und den Steinschlagschutz. Da der Schwerpunkt der Maßnahmen an den Seitenbächen gelegen ist, um die Feststoffe zu binden und Murabgänge zu verhindern, wurde 1973 eine eigene Finanzierung, der sogenannte „Möllschlüssel“, beschlossen. Dieser regelt die Finanzierung von Bund, Land, Wasserkraftbetreibern und anderen Nutznießern. Er umfasst aber nur die Finanzierung von Maßnahmen an den Wildbächen.

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