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Kinderrechte bei Asylverfahren unzulänglich umgesetzt

Irmgard Griss leitete die Kommission, die nach den Abschiebungen im Jänner eingesetzt wurde.

Österreich wird bei asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren in Sachen Kinderrechte internationalen und verfassungsrechtlichen Verpflichtungen "nur unzulänglich gerecht". Zu diesem Ergebnis kommt die von Ex-OGH-Präsidentin Irmgard Griss geleitete Kindeswohlkommission. "Beim Vollzug kommt wenig davon an", so Griss bei einer Pressekonferenz am Dienstag. Außerdem gebe es beim Schutz unbegleiteter Minderjähriger einen "Fleckerlteppich" je nach Bundesland.
Die ehemalige Präsidentin des Obersten Gerichtshofes, Irmgard Griss, leitete die fünfköpfige Kommission. Foto. Expa/Groder
Das Gremium war von Vizekanzler Werner Kogler nach der Abschiebung von Schülerinnen nach Georgien bzw. Armenien eingesetzt worden. Die Kommission sollte sich mit dem Stellenwert von Kinderrechten und Kindeswohl bei Entscheidungen zum Asyl- und Bleiberecht befassen. Für ihren 400-seitigen Bericht sprach sie unter anderem mit Auskunftspersonen, analysierte Gesetzestexte, wertete Fragebögen aus und sah sich Fälle aus der Vollzugspraxis an.

Keine einheitliche Umsetzung

Zum Teil ist die Einhaltung von Kinderrechten schlicht Glückssache, meinte Griss. "Entscheidungen über den Schutz Minderjähriger und den Schutz von Familien fallen sehr unterschiedlich aus bei gleichem Sachverhalt" - je nach zuständigem Richter oder Referenten. "Manche nennen das eine Lotterie." Habe man Glück, erwische man einen Zuständigen, der sich tatsächlich mit der Materie befasse, Empathie und Bemühen um die Rechte von Kindern mitbringe. Dann erhalte man auch eine positive Entscheidung. "Wenn man Pech hat, ist das nicht der Fall." Es sei zwar nicht nur in Österreich so, dass gleiche Sachverhalte unterschiedlich beurteilt werden, meinte Griss. Aber: "Für den Rechtsstaat ist das ein Übel." Konsequenz: Für das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) sowie das Bundesverwaltungsgericht müsse es klare Richtlinien geben. Als Vorbild könne etwa Schweden dienen, wo es eigene Vorgaben gibt, wie eine strukturierte Kindeswohlprüfung funktioniert. Ein weiteres Problem bilde die Verländerung. Wer das Glück habe, als unbegleiteter Minderjähriger in Tirol aufgegriffen zu werden, für den sei die Kinder- und Jugendfürsorge sofort zuständig, betonte Griss. In anderen Bundesländern sei das nicht der Fall. Es brauche daher für die Obsorgeberechtigung einheitliche Standards. Schließlich verlangt die Kommission auch ein unabhängiges Kinderrechtemonitoring - also eine Institution, die sich ansieht, ob das Kindeswohl in Gesetzgebung und Verwaltung gewahrt wird. Vorbild könnte das Monitoring für die Rechte von Menschen mit Behinderung sein. Weiteres Anliegen der Kommission: Schubhaft sei generell mit dem Kindeswohl nicht vereinbar und sollte bei Kindern unzulässig sein, betonte Menschenrechtsexperte Helmut Sax. Zwar würde das schon jetzt nur wenige Fälle betreffen: "Aber als Prinzip sollte das gewährleistet sein."

Änderung bei Altersfeststellung

Der Kinder-und Jugendpsychiater Ernst Berger wiederum plädierte für Änderungen bei der Altersfeststellung. Derzeit würde Österreich dafür an rein biologischen Kriterien wie Knochen- oder Zahnalter festhalten. Problem: Gerade im kritischen Alter von 18 Jahren gebe es dabei eine Schwankungsbreite von 1,5 Jahren. Andere Länder würden dafür auch psychosoziale Kriterien heranziehen, Irland sogar einzig auf diese setzen. Da sei die Schwankungsbereite auch nicht größer. Die Kommission schlägt allerdings keine vollständige Veränderung vor, sondern die Heranziehung psychosozialer Faktoren als Ergänzung zu den biologischen Kriterien. Die Arbeit der Kommission sah Griss im gleichen Spannungsfeld wie die Politik: Einerseits müsse man sicherstellen, dass die Rechte gut integrierter Kinder gewahrt werden. Auf der anderen Seite müsse aber ebenso verhindert werden, dass die öffentliche Ordnung gefährdet wird, indem Menschen in Österreich bleiben, die sich nicht an Gesetze halten. Für die Vollziehung bedeute das: Wenn tatsächlich eine Abschiebung durchgeführt wird, müsse diese so vonstatten gehen, dass es nicht zu zusätzlichen Traumatisierungen komme. Da könne man nicht bei Nacht und Nebel mit Hunden aufkreuzen. Und wenn jemand in einem Ausmaß straffällig geworden sei, dass Schutz nicht mehr gewährt werden könne, dann müsse es auch rasche Konsequenzen geben.

Justizministerin begrüßt Forderungen des Berichts

"Wir werden uns genau ansehen, welche Verbesserungen bei den zuständigen Behörden erforderlich sind und ich bin sicher, das werden die anderen zuständigen Minister:innen und Behörden auch tun. Unser gemeinsames Ziel muss sein, die Kinder in diesem Land zu schützen", so Justizministerin Alma Zadić. Auch das SOS Kinderdorf und UNICEF Österreich begrüßen den Bericht: "Eine strukturierte Herangehensweise, um die Einhaltung des Kindeswohls in Asyl- und Rückkehrentscheidungen sicherzustellen, macht einen Unterschied für jedes einzelne Kind", so Corinna Geisler von UNICEF Österreich.  

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