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Kärntner Landesspitäler verschärfen Schutzmaßnahmen

Ab sofort gilt in allen Kärntner Landeskrankenhäusern eine FFP2-Maskenpflicht in den patientennahen Bereichen, teilte der Landespressedienst am Mittwoch mit. Der einfache Mund-Nasenschutz ist nicht mehr ausreichend. Grund dafür ist die derzeitige epidemiologische Lage. Die Besuchsregeln bleiben wie zuvor, ein Besucher pro Tag und Patient ist möglich. Es muss jedoch jeder Besuch spätestens einen Tag vorher telefonisch angemeldet werden und die 3G-Regel gilt ohne Ausnahmen.