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Ist Vertragsraumordnung ein Mittel zur Wohnpreissenkung?

ÖVP will Baulandwidmung reformieren und reagiert auf Blanik-Kritik an Spekulation mit geförderten Wohnungen.

Der Tiroler Landesrat Johannes Tratter (ÖVP) hat sich gegenüber der "Tiroler Tageszeitung" (Montags-Ausgabe) für eine verpflichtende Vertragsraumordnung ausgesprochen. Dementsprechende gesetzliche Möglichkeiten werden derzeit geprüft, sagte er. Dadurch könnte die Verpflichtung entstehen, bei Baulandwidmungen 50 Prozent der Fläche zu aktuellen Wohnbauförderungspreisen an die Gemeinde abzutreten. ÖVP-Chef Anton Mattle wollte zudem ein Vorkaufsrecht für Gemeinden. In Tirol brauche es Flächen zu finanzierbaren Preisen, sagte der für Raumordnung und Gemeinden zuständige Landesrat Tratter. "Die Vertragsraumordnung ist dafür ein geeignetes Instrument. Deshalb möchte ich deren Anwendung verpflichtend machen, damit die Preise für Grund und Boden nicht ins Unermessliche steigen", argumentierte er. Sollte eine gesetzliche Verpflichtung rechtlich nicht möglich sein, "wird es an finanzielle Unterstützungen, wie z.B. Bedarfszuweisungen geknüpft", meinte Tratter, der im Bezirk Innsbruck-Land die Bezirksliste für die Landtagswahl am 25. September anführt. ÖVP-Spitzenkandidat Mattle sprach sich indes gegen "Spekulation mit gemeinnützigen Wohnungen, wo öffentliche Mittel drin stecken" aus. Gemeinden sollen künftig ein vertraglich gesichertes Vorkaufsrecht erhalten, das sich am indexierten Anschaffungspreis orientiere, hieß es in der "TT". Die Lienzer SPÖ-Bürgermeisterin und Landtagsabgeordnete Elisabeth Blanik hatte kritisiert, dass beim Mietkauf öffentlich geförderte Wohnungen nach zehn bzw. 15 Jahren dem freien Markt überlassen werden.

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