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Kinderbetreuung: Mehr Familien erhalten Zuschuss

Einkommensgrenzen werden erweitert. Land übernimmt bis zu 60 Prozent der Kosten.

Eltern, die die Kinderbetreuung aufgrund eines aufrechten Arbeitsverhältnisses, einer beruflichen Aus- oder Weiterbildung oder der Arbeitssuche nicht selbst wahrnehmen können, unterstützt das Land Tirol mit dem Kinderbetreuungszuschuss. „Die derzeitige Teuerung reißt vielen Familien in Tirol ein großes Loch in den Geldbeutel. Seitens des Landes wollen wir niemanden alleine lassen – insbesondere liegt ein Augenmerk auf einkommensschwachen Familien. Berufstätige Eltern, die für ihre Schützlinge Kinderbetreuung beanspruchen, unterstützen wir seitens des Landes seit Jahren mit dem Kinderbetreuungszuschuss“, betont Familienlandesrat Anton Mattle.

Mit 1. Jänner 2023 werden aus diesem Grund die Einkommensgrenzen beim Kinderbetreuungszuschuss erweitert, so profitieren mehr Familien in Tirol davon. Der entsprechende Beschluss wurde von der Tiroler Landesregierung am 15. August gefasst.

Über den Kinderbetreuungszuschuss

Der einkommensabhängige Kinderbetreuungszuschuss soll den finanziellen Aufwand für die Kinderbetreuung insbesondere für einkommensschwache Familien vermindern. Voraussetzung für die Beantragung ist, dass Fördernehmer:innen die Familienbeihilfe beziehen und im selben Haushalt wie das zu fördernde Kind leben.

Abhängig vom Einkommen beträgt die Förderung zwischen 40 und 60 Prozent der nachgewiesenen Betreuungskosten. Die Förderung wird pro Kind und für die Laufzeit von höchstens zwölf Monaten gewährt. Gefördert werden Kosten für die Betreuung von Kindern in Tagesbetreuungsorganisationen, Kindergruppen und Kinderkrippen sowie Kindergärten und Horten. Der Antrag muss von den Eltern über das Online-Formular des Landes gestellt werden.

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