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Kelag lenkt bei sozialem Tarif für Bedürftige ein

Vorerst kein Nachweis nötig. Preisgarantie für Private bis April, danach ist alles offen.

Die Kelag hat sich dazu entschlossen, in Sachen Grundversorgungstarif für Strom vorerst einzulenken. Interessierte Neukunden müssen nun keine Bedürftigkeit in Form einer GIS-Gebührenbefreiung mehr nachweisen, sie müssen lediglich ihren bisherigen Anbieter kündigen und somit vertragslos sein, teilte der Kärntner Energieversorger mit. Eine Konsumentenschutzklage, die Kärntens Finanzreferentin Gaby Schaunig (SPÖ) angekündigt hatte, ist damit vom Tisch, hieß es auf APA-Anfrage. Bei der Kelag wolle man keinen Kunden, der anspruchsberechtigt sein könnte, ausschließen, hieß es. Bis rechtlich klar sei, wer Anspruch auf Grundversorgung habe, werde man auf Antrag Kunden auch ohne Präjudiz Zugang gewähren, ab Dezember können entsprechende Anträge gestellt werden. Außerdem gelte ab 1. Dezember die sogenannte Strompreisbremse, die den bestehenden Energiepreis bei Haushaltskunden für maximal 2.900 Kilowattstunden mit bis zu 30 Cent netto pro Kilowattstunde subventioniert. Davon würden 60 Prozent der Kelag-Kunden voll, die übrigen anteilig je nach Verbrauch profitieren, hieß es. Aktuell liegt der Kelag-Grundversorgungstarif, der dem Median-Preis der Privatkunden entspricht, bei 13,04 Cent (inkl. USt) pro Kilowattstunde. Die meisten Privatkunden haben eine Preisgarantie bis April. Ob danach mit einer Preissteigerung zu rechnen ist, wollte die Kelag noch nicht sagen, man beobachte den Markt. Die Anträge auf Grundversorgung bei der Kelag haben zuletzt stark zugenommen, hieß es auf Nachfrage, auch von Kunden außerhalb Kärntens. Dabei sei auch die Frage des Hauptwohnsitzes rechtlich noch offen. Was mit Kunden in der Grundversorgung passiert, sollte sich herausstellen, dass sie doch nicht anspruchsberechtigt sind, bleibt abzuwarten. Die Kelag appelliert in ihrer Aussendung, mit Verweis auf Klagen in mehreren Bundesländern, es solle rasch bundesweit Rechtssicherheit hergestellt werden.

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