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Stichtag für Wahlrecht und Parteiausgaben in Kärnten

Am 5. März wird der Landtag gewählt. Ab dem 3. Jänner dürfen die Parteien Unterstützungserklärungen sammeln.

Das Jahr 2023 beginnt für Kärnten mit einem wichtigen Datum: Der 3. Jänner ist der Stichtag für die Landtagswahl am 5. März. Wahlberechtigt ist, wer am Stichtag einen Hauptwohnsitz in Kärnten und eine österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist und dem das Wahlrecht nicht aberkannt wurde. Der Stichtag ist wichtig für einige Wahl-relevante Fristen. Ab dem 3. Jänner dürfen die Parteien Unterstützungserklärungen sammeln. Notwendig sind die Unterschriften von drei Landtagsabgeordneten oder 100 Wahlberechtigten aus jedem der vier Wahlkreise. Spätestens am 27. Jänner, 13.00 Uhr, müssen die Wahlvorschläge bei der Landeswahlbehörde eingebracht werden. Neu sei, dass für mehrere Parteien Unterstützungserklärungen abgegeben werden können, hieß es beim Land auf APA-Anfrage. Ab dem Stichtag unterliegen die Ausgaben der Parteien für den Wahlkampf der Wahlkampfkostenbeschränkung von 590.000 Euro. Die Landtagswahlordnung sieht außerdem vor, dass Organe der Landesregierung von Stich- bis Wahltag bis auf Ausnahmen wie Stellenausschreibungen keine Inserate schalten dürfen. Spätestens am 21. Tag nach dem Stichtag müssen sich die Landeswahlbehörden in einer Sitzung konstituieren, das wäre der 24. Jänner, und vom 21. bis zum 30. Tag nach dem Stichtag müssen in den Gemeinden die Wählerverzeichnisse aufgelegt werden. Spätestens am 2. Februar müssen die Wahlvorschläge dann veröffentlicht werden.

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