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Staatsanwaltschaft ermittelt gegen VP-Abgeordneten

Hat der Kitzbüheler Bezirksstellenobmann Peter Seiwald im Wahlkampf Geld und Daten der Wirtschaftskammer verwendet?

Die Staatsanwaltschaft Innsbruck will gegen den Tiroler ÖVP-Landtagsabgeordneten Peter Seiwald wegen des Verdachts der Untreue ermitteln. Die Behörde habe einen Antrag auf Aufhebung der Immunität gestellt, bestätigte ein Sprecher Berichte des ORF Tirol und der "Tiroler Tageszeitung" der APA. Seiwald soll für seinen Vorzugsstimmenwahlkampf im Bezirk Kitzbühel Gelder und Daten der Wirtschaftskammer verwendet haben, so der Vorwurf. Er selbst sprach von einer Verwechslung.
Nicht die Wirtschaftskammer sondern der ÖVP-Wirtschaftsbund habe für ihn wahlgekämpft, argumentiert Peter Seiwald. Foto: WK Tirol
Die Vorwürfe stammen "nur" von einer anonymen Anzeige, hieß es seitens der Staatsanwaltschaft. Laut Seiwald, der in Kitzbühel ÖVP-Bezirksobmann sowie Wirtschaftsbund- und Wirtschaftskammerobmann der Bezirksstelle ist, habe nicht die Wirtschaftskammer, sondern der Wirtschaftsbund eine Wahlaussendung gemacht und die Kosten dafür getragen, was legitim sei. Der Landtagsabgeordnete selbst sprach sich für die Aufhebung der Immunität durch den Landtag aus, der zuständige Ausschuss tagt am 20. März. Die Landespartei stellte sich hinter Seiwald und verurteilte "anonyme Anpatz-Versuche". Landesgeschäftsführer Sebastian Kolland sprach von "Wiener Polit-Methoden", die in Tirol nicht Einzug halten dürften. Dass die gesamte Politik damit Schaden nehme, würden manche offenbar bewusst in Kauf nehmen. Tirol sei bisher von solchen Methoden verschont geblieben. Dies scheine nunmehr leider der Vergangenheit anzugehören. "Wenn es Vorwürfe gibt, dann sollte man auch den Mut besitzen diese klar und öffentlich zu benennen und nicht unter dem Deckmantel der Anonymität eine Verleumdungskampagne initiieren", sagte der VP-Manager und Landtagsabgeordnete.

8 Postings

e-mission
vor einem Jahr

die parteien haben doch alles im griff. sta, gerichte, ogh, die gesamte verwaltung, jeder ist von irgendjemand abhängig. arm sind nur die, die bei diesem karusell außen vor sind.

 
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miraculix
vor einem Jahr

Vielleicht sollte die StA gleich einleitend prüfen, ob neben der Personalunion des Obmanns bei WB und WK im Bezirk auch noch andere Gemeinsamkeiten vorliegen. Soll ja in den letzten Monaten auch in anderen Bereichen eine Rolle gespielt haben (Seniorenbund Oberösterreich, Tiroler Jungbauernschaft/Landjugend) Womöglich kommt ja zutage, dass im Bezirk Kitzbühel nicht nur der Wirtschaftsbund, sondern auch die Wirtschaftskammer eine Teilorganisation der ÖVP ist.

 
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Nickname
vor einem Jahr

Daten von Zwangsmitgliedern in der WKO abgreifen und für persönliche Wahlkämpfe verwenden geht gar nicht. Offensichtlich sieht sich die WKO als Erfüllungsgehilfen von ÖVP Mitgliedern. Eine ÖVP Nebenorganisation die aus Zwangsmitgliedsbeiträgen finanziert wird!

 
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iwan
vor einem Jahr

Jöses na, ein ÖVPler soll Geld missbräulich verwendet haben. Das gibt es doch nicht.

 
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beobachter52
vor einem Jahr

Es gibt eine anonyme Anzeige gegen einen ÖVP-Funktionär, die dieser sogleich nachvollziehbar entkräftet hat. Die Staatsanwaltschaft muss (!) nun den Anfangsverdacht prüfen (und erst dann kann sie entscheiden, ob weiter ermittelt wird, ob später Anklage erhoben wird ...) und braucht dazu die Aufhebung der Immunität, was der Betroffene befürwortet. Mehrere "unabhängige" Medien berichten gleich "Staatsanwaltschaft ermittelt gegen VP-Abgeordneten"! Auftrag erfüllt - etwas bleibt gewiss hängen ---

 
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    Chronos
    vor einem Jahr

    … nachvollziehbar entkräftet? Offensichtlich nur für Sie! Was lässt darauf schließen? Weil er ÖVP-ler ist? Verwechslung? Deshalb MUSS man ihm glauben? Nein, im Ernst? Ich wüsste schon gerne, was Sie so sicher macht?

    Diese Entscheidung (für Sie, nachvollziehbar entkräftet) triff NUR die Staatsanwaltschaft ("Herrin des Verfahrens" auf Rechtsdeutsch)! Deshalb ist der erste Satz für mich Nonsens…

    Falls die anonyme Anzeige völlig aus der Luft gegriffen wäre, würde die StA nicht einen Antrag auf Aufhebung der Immunität stellen. Ermittlungsschritte kann die StA erst danach setzen, um den Anfangsverdacht zu prüfen…. Es gilt ua. der Anklagegrundsatz (§ 4 StPO) und natürlich wichtig, in jedem Stand des Verfahren – anonym Angezeigter, möglicher Verdächtiger, mögl. Beschuldigter, mögl. Angeklagter, bis zur mögl. rechtskräftigen Verurteilung - die Unschuldsvernutung (§ 8 StPO)!!! - siehe Link: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002326

     
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      beobachter52
      vor einem Jahr

      Wenn Sie, werter @chrons schon so rechtskundig sind, wissen Sie sicher auch, dass die Staatsanwaltschaft jeder anonymen Anzeige nachgehen muss! Wie absurd der Begriff "Unschuldsvermutung" bei uns inzwischen geworden ist, sehen Sie wohl aus den Schlagzeilen, den veröffentlichten Namen (Datenschutz? - oder ist jeder ÖVP-Funktionär eine Person öffentlichen Interesses?) und aus den Postings ...

       
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    unholdenbank
    vor einem Jahr

    @beobachter52: Ja, wenn der Herr Graf oder der Herr Baron zu sagen geruhen, da ist nichts dran, so muss das genügen, verstanden! Wo kämen wir da hin, wenn auch ÖVPler angeklagt würden? Und es gibt dann immer noch den Herrn RA Ainedter, der durch Prozessverzögerung mit allen Mitteln eine Anklage in die Verjährung drückt (Fall Grasser). Gleiches Recht für alle -in Österreich eine Fata Morgana!

     
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