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Energieeffizienzgesetz kommt nun doch

Einfachgesetzliche Variante klammert allerdings die Länder aus der Verantwortung aus.

Das Energieeffizienzgesetz soll wenige Tage nach einem ersten Scheitern nun doch den Nationalrat passieren. Da SPÖ und FPÖ keine Stimmen für eine Verfassungsmehrheit geliefert haben, versucht man nun in einer Sondersitzung mit einer einfachgesetzlichen Variante, die drohenden EU-Bußgelder zu vermeiden. Der Nachteil daran ist, dass die Länder so bei der Verpflichtung zum Sparen nicht einbezogen werden können. Weiters auf der Tagesordnung findet sich das Paket gegen Armut.
Die Regierungskoalition – im Bild die Obleute der Parlamentsklubs, August Wöginger (ÖVP) und Sigi Maurer (Grüne) – bringt das Energieeffizienzgesetz mit einfacher Mehrheit auf Schiene. Foto: APA
Die vorgesehenen Maßnahmen bringen im Endausbau Beziehern von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Sozialhilfe oder Ausgleichszulage bis Ende 2024 pro Kind und Monat 60 Euro zusätzlich. Dieselbe Leistung werden auch Alleinerziehende erhalten, die Einkünfte unter 2.000 Euro brutto pro Monat aufweisen - sowie Sozialhilfebeziehende ohne Kinder (diese aber nur bis Ende des Jahres). Ebenfalls geplant sind Verbesserungen etwa beim Schulstartpaket "Schulstartklar". Gute Nachrichten gibt es auch für die Industrie. Unternehmen werden 75 Prozent der indirekten CO2-Kosten mit in Summe 233 Mio. Euro kompensiert. Nach dem Parlamentsbeschluss ist allerdings auch noch der Segen der EU-Kommission notwendig. Grundlage für das Energieeffizienzgesetz bildet eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2018, die bis 2020 umgesetzt werden hätte sollen. Österreich erwies sich allerdings als säumig, weswegen der Republik aufgrund eines Vertragsverletzungsverfahrens eine Strafzahlung droht. Das Gesetz sollte aus Sicht der Koalition dazu beitragen, nationale und EU-weite Klimaziele zu erreichen, indem der Energieverbrauch in Österreich bis 2030 um 18 Prozent verringert wird.

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