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GemNova: Keine Entscheidung über Sanierung

Versäumnisse der Geschäftsführung stehen im Raum. Scheitert die Sanierung, droht den Gemeinden Ungemach.

Die Abstimmung über den von der GemNova einge­brachten Sanie­rungs­­vor­schlag wurde am 14. Juni bei einem Verhandlungstermin im Rahmen des Insolvenzverfahrens vertagt. Der laufende Betrieb der Dienstleistungs-GmbH wird derzeit vom zuständigen Sanierungsverwalter, Rechtsanwalt Stefan Geiler, fortgeführt.

Laut dem alpenländischen Kreditorenverband (AKV) war bereits im Vorfeld klar, dass das Angebot der GemNova von 30 Prozent keine Mehrheit unter den Gläubigern finden wird. Die Schuldnerin müsse das Angebot deutlich nachbessern, hieß es in einer Aussendung. Demnach habe auch Richter Hannes Seiser die angebotene Quote als „nicht angemessen“ bewertet. Erwartet wird eine Quote zwischen 80 und 100 Prozent.

Laut dem Kreditorenverband bestünden nicht nur „zahlreiche wechselseitige Ansprüche zwischen den GemNova-Gesellschaften, sondern es liegt auch auf der Hand, dass die GemNova über Jahre hinweg unterkapitalisiert war und somit auch Versäumnisse der Entscheidungsträger herauszuarbeiten sind.“ Aufgrund allfälliger Versäumnisse könnten Haftungen der Geschäftsführung und der Gesellschafterin bestehen.

Scheitert die Sanierung der GemNova, sollen Forderungen gegen Tiroler Gemeinden geltend gemacht werden. Foto: GemNova

Auch der Kreditschutzverband KSV1870 verweist darauf, dass bei einem Scheitern der Sanierung Ansprüche gegen den Tiroler Gemeindeverband, gegen die von der GemNova in den letzten Jahren profitierenden Tiroler Gemeinden und gegen die Geschäftsleitung geltend gemacht werden.

Zudem wird daran gezweifelt, ob der Insolvenzantrag rechtzeitig beantragt wurde. Wie Klaus Schaller vom KSV1870 erklärt, stünden „Versäumnisse der Geschäftsleitung in Bezug auf eine gesetzlich gebotene, frühere Insolvenzantragstellung“ im Raum. Laut AKV gehe auch der Insolvenzverwalter davon aus, dass der „Insolvenztatbestand“ schon seit Jahren vorliege.

Das jahrelange unterpreisige Anbieten von Dienstleistungen stelle im Ergebnis eine „unzulässige Einlagenrückgewähr“ dar, die den Gemeindeverband rückzahlungspflichtig mache, heißt es seitens des AKV: „Eine vorsichtige Schätzung des Insolvenzverwalters hält Ansprüche der GemNova GmbH aus diesem Rechtsgrund in Millionenhöhe für wahrscheinlich.“

Insgesamt sind bisher von etwa 110 Gläubigern – darunter über 60 Dienstnehmer – rund 6,7 Millionen Euro an Insolvenzforderungen angemeldet worden. Davon wurden bisher etwa 5,4 Millionen anerkannt. Die bestritten gebliebenen Forderungen entfallen insbesondere auf finanzierende Leasinggesellschaften.

Laut KSV1870 sei abzuwarten, ob es diesbezüglich zu nachträglichen Feststellungen von Forderungen kommen wird. In den nächsten Wochen stehen Abstimmungsarbeiten zwischen dem Sanierungsverwalter und den Gläubigervertretern an.

Die vom Rechtvertreter der GemNova angekündigte Quotenerhöhung und damit verbundene Finanzierung muss zunächst von den entsprechenden Gremien des Landes und des Gemeindeverbandes beschlossen werden. Deshalb und auch wegen der noch fehlenden Darstellung zur Finanzierbarkeit des Sanierungsplans kam es zu keiner Abstimmung über einen etwaigen Vorschlag. Nächster Verhandlungstermin ist der 28. Juni.

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