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Kelag-Preiserhöhung: AK bringt Klage ein

„Wenn zigtausende Kunden vor vollendete Tatsachen gestellt werden, dann gehört das rechtlich geprüft."

Nachdem der Kärntner Energieversorger Kelag die Energiepreise mit 1. August erhöhen wird, hat die Arbeiterkammer (AK) Kärnten am Mittwoch angekündigt, Klage einzubringen. "Uns geht es um einen angemessenen Energiepreis für heimische Konsumentinnen und Konsumenten und um Transparenz. Wenn zigtausende Kunden vor vollendete Tatsachen gestellt werden, dann gehört das rechtlich geprüft", erklärte AK-Präsident Günther Goach in einer Aussendung. Wie Goach weiter ausführte, hätten Energielieferanten einen Versorgungsauftrag. Es müsse gerichtlich geklärt werden, "ob die Vorgehensweise der Kelag bezüglich der Preisanpassungsschreiben zu Preisänderungen und Änderung der Allgemeinen Strom-Lieferbedingungen rechtlich in Ordnung ist". Energieanbieter müssten eine Offenlegung bei der Beschaffung von Strom und bei der eigenen Stromerzeugung bieten, hieß es weiter von Goach, der auch die Bundesregierung kritisierte: "Mit dem unzureichend formulierten Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz ist es der Bundesregierung nicht gelungen, einfache und sichere Regeln für die angemessene Änderung der Strompreise zu schaffen. Diese Rechtsunsicherheit darf nicht auf dem Rücken der Konsumenten und bei den Energieanbietern abgeladen werden." Während sich die FPÖ am Mittwoch erfreut über die Klage zeigte, hieß es von der Kelag selbst, dass es derzeit keine ausreichende rechtliche Klarheit gebe, vor allem was die Frage der "konkreten Definition der Transparenzvorgaben unter Berücksichtigung der wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen" angeht. Daher begrüße man "eine rasche rechtliche Klärung im Sinne der Kunden und aller Marktteilnehmer".

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