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ORF-Reform scheiterte vorerst im Bundesrat

Die Abstimmung ging 29 zu 29 aus. Dennoch tritt das Gesetz wie geplant im Jänner 2024 in Kraft.

Die Reform des ORF ist am Mittwoch im Bundesrat gescheitert. Die Abstimmung ging 29 zu 29 aus, das Gesetz schaffte damit in der Länderkammer des Parlaments keine Mehrheit. An den Nationalrat rückverwiesen wird es aber nicht, weil es mit der Stimmengleichheit technisch gesehen auch nicht abgelehnt wurde, wie es im Parlament gegenüber der APA hieß. Das sorgt für eine achtwöchige Verzögerung des Gesetzgebungsprozesses. Die Reform soll ohnehin erst 2024 in Kraft treten. Für das Vorhaben stimmten die Mandatare der Koalitionsfraktionen ÖVP und Grüne, die mit 31 Sitzen eigentlich über die Mehrheit im derzeit 60-köpfigen Bundesrat verfügen. Weil aber zwei von ihnen entschuldigt waren und eine zunächst abwesende FPÖ-Mandatarin dann doch rechtzeitig zur Abstimmung im Bundesrat erschien, kam keine Mehrheit zustande. Im Medienministerium von Susanne Raab (ÖVP) reagierte man auf die Panne gelassen. "Es entsteht dadurch keine Verzögerung. Das Gesetz tritt wie geplant am 1.1.24 in Kraft", wurde auf APA-Anfrage erklärt. Aus dem ORF gab es keine Stellungnahme. Im Zentrum des nun leicht verzögerten Vorhabens steht die Umwandlung der GIS-Gebühr in eine Haushaltsabgabe. Diese ist mit 15,30 Euro pro Monat zwar rund drei Euro günstiger, muss aber künftig - sobald das Gesetz ordnungsgemäß zustande gekommen ist und in Kraft tritt - von allen bezahlt werden. Dazu kommt in einigen Bundesländern eine Landesabgabe. Geplant ist auch ein größeres digitales ORF-Angebot, es darf sowohl online-only als auch online-first produziert werden. Das Radiosymphonieorchester und der Spartensender Sport+ sollen bis Ende 2026 erhalten bleiben, danach wird aus dem Spartenkanal ein Onlineangebot. Neu kommt auch ein Online-Kinderkanal. Weiters soll es auf ORF.at künftig 70 Prozent Bewegtbild und 30 Prozent Text geben, wobei die Textbeitragszahl pro Woche auf 350 beschränkt wird. Die gegenwärtige Sieben-Tage-Beschränkung für Abrufe in der TVthek wird je nach Inhalt auf einen längeren Zeitraum ausgedehnt. Außerdem wird der ORF zu Sparmaßnahmen - etwa beim Personal - und zu mehr Transparenz verpflichtet. Es kommen stärkere Werbebeschränkungen im Radio- und Digitalbereich. Auch ist ein Transparenzbericht zu Löhnen, Nebeneinkünften und Eigen- und Auftragsproduktionen vorgesehen. Vorgesehen sind Einsparungen von 325 Mio. Euro, die Valorisierung der neuen Haushaltsabgabe wird für die nächsten drei Jahre ausgesetzt.

4 Postings

iwases@
vor 10 Monaten

Weg mit dem Bundesrat - hat ja sowieso so gut wie nichts zu bestimmen - Geld für Politikergehälter sparen bzw. anderswo verwenden (z.B. Haushaltsabgabe für ORF reduzieren)

 
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Sonnenstrahl
vor 10 Monaten

Es ist einfach eine Sauerei, wie "die da oben" - trotz großer Widerstände - mit uns verfahren! Wir als nicht ORF-Konsumenten dürfen dann für uns und unsere zwei Studenten gleich drei mal in die Tasche greifen! Danke, ich hab die Nase voll von dieser Regierung!

 
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bergfex
vor 10 Monaten

>>> Susanne Raab (ÖVP) reagierte man auf die Panne gelassen. „Es entsteht dadurch keine Verzögerung. Das Gesetz tritt wie geplant am 1.1.24 in Kraft“, <<<

Eh klar, für wen brauch es da den bundesrat????

 
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    chiller336
    vor 10 Monaten

    die meinung des bundesrates ist nur eine empfehlung und hat keine verpflichtende wirkung - leider

     
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