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Kelag senkt Stromtarife um sechs Prozent

Kleines Zuckerl nach Preiserhöhung am 1. August. Wer keine Bindung will, muss nun den Tarif wechseln.

Der Kärntner Energieversorger Kelag hat am Donnerstag – zehn Tage nachdem die angekündigte Preiserhöhung schlagend wurde – verkündet, den Stromtarif wieder zu senken. Konkret sinkt der Vorteilstarif mit zwölf Monaten Bindung um sechs Prozent, also von 19,80 Cent brutto pro kWh auf 18,61 Cent. Der Preis für Neukund:innen wird von 24,84 Cent brutto auf 23,88 Cent gesenkt.

Die Kelag hatte Anfang Juni angekündigt, den Stromtarif (bei einem Ausgangstarif von 13,04 Cent brutto) zu erhöhen, was für erheblichen Wirbel gesorgt hatte. Den Kund:innen war angeboten worden, entweder den vereinheitlichten, höheren Tarif von 24,84 Cent zu akzeptieren, oder sich für den günstigeren, für zwölf Monate garantierten, „Vorteilstarif“ zu entscheiden.

„130.000 Kärntner Kunden haben bereits den Vorteilstarif abgeschlossen“, hieß es dazu am Donnerstag von der Kelag. Die starke Nachfrage bedeute mehr Planungssicherheit, weshalb der Stromkonzern die Vorteile an die Vorteilstarif-Kund:innen weitergebe. Der Tarif wird rückwirkend mit 1. August gesenkt. Der Staffeltarif für Vorteilstarif-Kund:innen mit Wärmepumpe oder Elektroheizung wird ebenfalls um sechs Prozent gesenkt: Ab einem Jahresverbrauch von 3.501 kWh beträgt der Preis 16,36 Cent brutto pro kWh.

Noch bis 1. September können Kelag-Kunden zum Vorteilstarif wechseln - oder, wenn sie sich nicht binden wollen, zum Neukundentarif. Der "Erhöhungstarif" von 24,84 Cent wird nämlich mit 15. November eingestellt. „Sollten Sie unser Tarifangebot nicht annehmen, benötigen Sie ab dem 15. November einen neuen Energielieferanten“, hieß es von der Kelag.

Positiv reagierte die Arbeiterkammer auf die Tarifsenkung. AK-Präsident Günther Goach sagte, dies sei „ein erster Schritt in die richtige Richtung, dennoch ist der aktuelle Strompreis in ganz Österreich noch immer zu hoch.” Er kritisierte die Bundesregierung: „Mit einem unzureichend formulierten Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz ist es der Bundesregierung nicht gelungen, einfache und sichere Regeln für die angemessene Änderung der Strompreise zu schaffen.“

Die seitens der AK Kärnten eingebrachte Klage gegen die Kelag bleibe jedoch weiterhin aufrecht, „um für die Konsument:innen Klarheit und Rechtssicherheit bei Preisanpassungen im Rahmen von bestehenden Lieferverträgen herzustellen.“

2 Postings

Godmensch
vor 9 Monaten

ganz klar: Abzocke halt mit Bindung 🤷‍♂️ und keiner (Politik) will sich bei diesem Thema die Finger verbrennen.

 
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    steuerzahler
    vor 9 Monaten

    und dazu noch Erpressung, oder wie soll man die Drohung verstehen, daß man bei Nichtannehmen des Angebots gekündigt wird?

     
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