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Eine Preisänderungsklausel, über die der Verbund 2022 eine Preiserhöhung vollzogen hat, ist laut dem Wiener OLG unzulässig. Nun prüft auch die TIWAG ihre Anpassung aus dem Vorjahr. Foto: Dolomitenstadt/Wagner

Eine Preisänderungsklausel, über die der Verbund 2022 eine Preiserhöhung vollzogen hat, ist laut dem Wiener OLG unzulässig. Nun prüft auch die TIWAG ihre Anpassung aus dem Vorjahr. Foto: Dolomitenstadt/Wagner

Nach Verbund-Urteil: TIWAG prüft Rückzahlung

Verbund-Preiserhöhung auch in zweiter Instanz unzulässig. Wackelt auch der TIWAG-Preissprung von 2022?

Eine Klausel, über die der Verbund im Mai 2022 eine Preiserhöhung vollzogen hat, ist nach Ansicht der Gerichte unzulässig. Diese Entscheidung des Handelsgerichts Wien hat nun das Wiener Oberlandesgericht (OLG) bestätigt. Der Verbund will sich mit der Niederlage nicht abfinden. Der teilstaatliche ATX-Konzern kündigte am Donnerstag an, Revision beim Obersten Gerichtshof (OGH) zu erheben. Dieser muss dann endgültig klären, ob Kunden Geld zurückerhalten.

Wenn auch die Höchstrichter die Preisänderungsklausel für unzulässig erachten, fällt die Rechtsgrundlage für die verrechneten erhöhten Tarife weg. Die entsprechenden Erhöhungsbeträge müssen dann nach Ansicht des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) zurückerstattet werden. Der VKI hatte den Verbund wegen der Preiserhöhung aus Basis einer Klausel in den damals gültigen "Allgemeinen Geschäftsbedingungen Strom" geklagt. Das geschah wie üblich im Auftrag des Sozialministeriums.

Eine Verbund-Pressesprecherin erklärte, der Gang zum OGH sei nötig, „um für die gesamte Strombranche in Österreich Rechtssicherheit zu erlangen“, denn derzeit gebe es große Unsicherheit, wie rechtssicher die Strompreise geändert werden dürfen. Tatsächlich lassen aktuell viele große Stromanbieter ihre Kunden aktiv neuen Tarifen zustimmen.

Die von den Gerichten gekippte Preiserhöhungsklausel referenzierte auf den vom Börsenkurs abhängigen Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI). Bei seiner Prüfung kam der VKI zur Ansicht, „dass es wesentliche rechtliche Argumente gegen eine Zulässigkeit der vom Verbund verwendeten Anpassungsklausel für Strompreise gibt“. Zur gleichen Ansicht kamen das Handelsgericht und nunmehr das OLG. Letzteres stößt sich im Wesentlichen an der Berechnungsmethode der Preiserhöhung: Bei Vertragsabschluss wurde nach der Preisanpassungsklausel ein Indexausgangswert festgelegt, der in der Vergangenheit lag.

Eine erste Reaktion auf das Urteil des Oberlandesgerichts gibt es indes in Tirol. Der Landesenergieversorger TIWAG kündigt in einer Aussendung an, das vorliegende Urteil „umgehend zu analysieren und prüfen, ob sich daraus neue rechtliche Rückschlüsse im Hinblick auf die 2022 erfolgte TIWAG-Preisanpassung ergeben.“ Bei einer Änderung der Rechtseinschätzung werde die TIWAG Gespräche mit dem Verein für Konsumenteninformation aufnehmen, um eine schnelle und rechtssichere Lösung für ihre Kund:innen zu finden.

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13 Postings

miraculix
vor 7 Monaten

Wird interessant, wie die österreichischen Stromkonzerne den sich abzeichnenden gerichtlich angeordneten Showdown managen werden ...

Insgesamt ist die schon deutlich vor dem Beginn des Ukrainekriegs ins Rollen geratene "europäische Energiekrise" leider ein Lehrstück in Sachen Gier der Konzernmanager und Unvermögen der Politik. Dabei ist allen Beteiligten vorzuwerfen ist, dass es nie um die Allgemeinheit ging, sondern immer nur um eigene Interessen. Schon im August 2021 begann der Großhandelspreis für Erdgas spürbar zu steigen und erreichte noch Anfang Feber 2022 (noch vor Russlands Überfall auf die Ukraine) etwa das vierfache Ausgangsniveau. Als Begründung genügte das russische Säbelrasseln. Derartiges feuert ja erfahrungsgemäß immer wieder bestimmte Börsenwerte stark an (Goldpreis, Energiewerte, ...) Im Rückblick betrachtet hat in Wirklichkeit nie ein echter Mangel geherrscht oder irgendwer wegen fehlender Gasmengen in kalten Wohnungen sitzen müssen.

Mit dem Angriff Russlands Ende Februar 2022 gab es einen weiteren Preissprung. "Die Märkte" reagierten damit auf die Angst vor Engpass oder Unterversorgung, die es tatsächlich nicht gab. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätten bei den Verantwortlichen in den Staaten Europas und bei der EU die Alarmglocken läuten müssen. Europa hat etwa 20% Strom im Netz, der aus Erdgas gewonnen wird. Durch das Preisbildungssystem „Merit Order“ war klar, dass der schnell steigende Gaspreis auf die Strompreise durchschlagen muss. Es gab aber keinerlei Maßnahmen gegen diese absehbare Entwicklung. Die Notwendigkeit, die Gasspeicher Europas für den Winter 2022-23 zu füllen, heizte die Nachfrage nach Gas auch im Sommer weiter an, die Preise stiegen in bislang unbekannte Höhen und erreichten zeitweise mehr als das 20-fache der langjährig üblichen Großhandelspreise.

Merit Order blieb trotzdem weiter gültig. Damit wurde ganz bewusst zugelassen, dass auch die Strompreise weit über ein gerechtfertigtes Maß anstiegen. Wie schon erwähnt werden nur 20 % des Stroms tatsächlich aus Gas gewonnen. Wäre nur dieser Anteil eingepreist worden, wäre zumindest der Strommarkt deutlich weniger beeinflusst worden. Experten beziffern den Schaden für Verbraucher*innen und Wirtschaft in der EU in der Größenordnung von 500 Milliarden Euro. Dazu kommt, dass die hohen Energiepreise einen der großen Treiber der Inflation darstellen, weil so gut wie alle Produkte mit mehr oder weniger Energieeinsatz hergestellt werden.

Das Gerichtsurteil gegen die Verbund AG würdigt den Umstand, dass der hohe Anteil an Wasserkraft-Strom, bei dem sich ja die Gestehungskosten trotz Gaskrise in keiner Weise verändert haben, den Preisanstieg bei Strom in Österreich noch weniger rechtfertigt als anderswo. Sinngemäß müssten auch die weiteren Antiege („Preisanpassungen“ auf der Basis von Börsenpreisen) und die wesentlich zu geringe Preissenkung nach dem starken Rückgang der Gaspreise unzulässig sein. Die Politik sollte im Sinne der Allgemeinheit dringend die Regeln für die Preisanpassungen neu festlegen. Dabei dürfen aber nicht länger die Börsenpreise das Maß aller Dinge sein, sondern müssen die tatsächlichen Kosten der Stromproduktion eine größere Rolle spielen. Sollte das nämlich nicht geschehen, wird die preisdämpfende Wirkung der erneuerbaren Stromproduktion der Wirtschaft und den Konsument*innen weiter bewusst vorenthalten. Für die österreichische Wirtschaft eine Schwächung im internationalen Wettbewerb, für die Bevölkerung eine Bedrohung der Kaufkraft.

 
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wolf_C
vor 7 Monaten

Die TIWAG hat so viel Geld, und die Manager wollen noch mehr, oder warum sind sonst umfangreiche Greenwashing- und Wohlfühlkampagnen im Ganzseitenformat gerade jetzt aber so was von wichtig? Wir Tiroler lieben unsere saubere Wasserkraft, und spendieren gern die Natur dafür, weil s so gut tut.

 
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    irina
    vor 7 Monaten

    Wenn die Tiwag so viel Geld hat, wieviel zahlt sie denn jetzt eigentlich fürs Einspeisen im letzten Quartal? Lt. e-Control liegt der Preis seit 1. Okt. bei 12,46.

     
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Kurve
vor 7 Monaten

Rauf mit den Strompreis! Je teurer der Strom unso mehr wird Strom gespart. Somit benötigen wir das ein oder andere Kraftwerk nicht. Eine winwin Situation.

 
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    derKritiker
    vor 7 Monaten

    Da kann ich nur zustimmen. Strom und Energie im Allgemeinen war jahrelang viel zu günstig und ist es teilweise immer noch (insbesondere Heizöl und Diesel/Benzin). Leider haben viele jedoch den Hauptfokus auf ihren persönlichen Vorteil (es muss billig sein) und nicht auf das was für die Umwelt, das Klima oder die Volkswirtschaft gut wäre.

     
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      thohai
      vor 7 Monaten

      @Kurve und @derKritiker:

      Ihrem Ruf nach höheren Energiepreisen kann ich durchaus etwas abgewinnen, aber mit folgendem Zusatz: Energie für die Grundbedürfnisse sollte weiter erschwinglich bleiben. Alles, was über einen durchschnittlichen Verbrauch hinausgeht, müsste dann aber mehr kosten. Nachweislich führen höhere Energiepreise zu sinnvollen und dringend nötigen Investitionen gegen unnötigen Verbrauch.

      Das derzeitige System belohnt nicht die Sparsamen, sondern die Prasser. Beispiele? Ab 1000 Liter / Lieferung wird das Heizöl billiger (die Pellets auch bei Großabnahme) beim Strom zahlt auch die Mindestrentnerin mit einem monatlichen Verbrauch deutlich unter 100 kWh die vollen Pauschalen. Damit werden ihre Kilowattstunden deutlich teuerer als die von Großverbrauchern.

      Pauschalen wie ein Jahres-Grundpreis, Netzzugangspauschale, und Ökostrompauschale usw. sind sowieso höchst ungerecht. Sie belasten Keinverbraucher*innen stärker und belohnen die Vielverbraucher*innen. All diese Kosten wurden bis vor einigen Jahren verbrauchsbezogen verrechnet, also je verbrauchter kWh. Sollte unbedingt wieder so werden! Dann bleibt als einziges gerechtfertigtes Pauschale der Messpreis (früher "Zählermiete), denn ein Zähler wird auch bei geringem Verbrauch benötigt. Wäre übrigens toll, wenn die E-Control endlich einmal mitbekäme, dass diese Geräte nach einigen Jahren abgezahlt sind und danach jeder weitere an Kunden verrechnete Beitrag nicht mehr gerechtfertigt ist.

      Nicht anders ist es übrigens auch bei der Jahresvignette für die Nutzung der Autobahnen und Schnellstraßen. Je mehr gefahren wird, desto günstiger wird der Kilometertarif. Bei so einem System überlegt sich kein Mensch, auf unnötige Fahrten zu verzichten.

       
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    karlheinz
    vor 7 Monaten

    Mit Ihrer Ansicht ist wohl besser wenn sie die@"Kurve kratzen". So ein Blödsinn!

     
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    Senf
    vor 7 Monaten

    @Kurve: Wie kann man denn Strom überhaupt sparen? In der Sparbüchse, in der Schmuckschatulle?

    Oder hast du gemeint, keinen oder wenig verbrauchen. :-) Der übrige verdünnt sich dann von selbst. Auf nimmer wiedersehen!

     
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      Kurve
      vor 7 Monaten

      Je teurer der Strom umso eher überlegt man sich wo man Strom sparen kann oder eine Photovoltaik Anlage zu installieren . Die Stromanbieter sollten dann dazu angehalten werden in die Entwicklung und Erbauung von Stromspeicher zu investieren z.B. Wäre ein Inovationsschub und ein großer Schritt Richtung Decarbonisierung. Finde auch man sollte nur bei den Privathaushalten den Strom und Energiepreis hoch halten damit Unternehmen konkurrenzfähig bleiben.

       
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skeptiker
vor 7 Monaten

Das Traurige dabei ist ja dass die ganze Kundenverasche beim Strompreis von teilstaalichen (Verbund) oder zu 100% staatlichen Unternehmen (TIWAG) bis ins Letzte zelebriert wird. Warum wohl hat die TIWAG die Kunden im Juni, Juli in Neuverträge gedrängt ? Weil sie dieses Urteil ja befürchtet haben und so glauben sich die Rückzahlung teilweise sparen zu können (Rückzahlung nur für jene welche im Altvertrag geblieben sind). Ich würde mich freuen wenn ich da falsch liege, aber glauben will ich nicht so recht dran. Wann beendet der Eigentümer dieses unwürdige Schauspiel mit der Gier? Wie die Gewinne der Stromfirmen zeigen hat man den Strompreis weit über Gebühr erhöht. Warum nur beim OGH Rechtsicherheit erlangt werden kann verstehe ich auch nicht - man will halt durch den Gang durch den gesamten Instanzenweg die Rückzahlung soweit wie möglich rauszögern.

 
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    derKritiker
    vor 7 Monaten

    ein Neuvertrag in 2023 hilft einem wenig für die Preiserhöhung in 2022, da liegen sie also falsch. Die TIWAG müsste so oder so zurückzahlen. Jedoch hat das Verbund-Urteil sicherlich zu erheblicher rechtlicher Unsicherheit geführt, daher möchten die EVUs die Kunden in Neuverträge bringen. Vor dem Verbundurteil waren die Kundentarif quasi unabhängig davon, ob man als EVU eigene Kraftwerke besitzt. Das sollte auch so sein, denn nur so kann es breiten Wettbewerb geben (bspw. könnte Gutmann sonst nicht konkurieren).

     
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derKritiker
vor 7 Monaten

Dass alles viel zu teuer ist, ist eh klar. Aber der Begriff "TIWAG-Preissprung von 2022" erscheint mir etwas übers Ziel hinauszuschießen. Was man ganz gerne vergisst: Die TIWAG hat erst sehr spät die Privatkundenpreise stärker erhöht. Die Erhöhung in 2022 lag beim reinen Energiepreis lediglich bei 14% wärend andere EVUs im dreistelligen %-Bereich erhöht haben. Die TIWAG hat in 2023 zeitverzögert nachgezogen.

 
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iwan
vor 7 Monaten

Dass der Verbund sich mit Händen und Füssen gegen eine Rückzahlung wehrt und zum OGH zieht ist eine Frechheit. Einfache und gesichtswahrende Lösung um weitere Imageschäden zu vermeiden: Die Herren Vorstände zeigen sich einsichtig und zahlen die weit überzogenen Stromkosten zurück. Der Aufsichtsrat wird zustimmen. Immerhin gehören über 80% des Unternehmens uns Steuerzahler/innen

 
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