Ihr Dolo Plus Vorteil:
Diesen Artikel jetzt anhören
Foto: Expa/JAK

Foto: Expa/JAK

Ministerrat in Rom beschloss EuGH-Klage gegen Österreich

Landeshauptmann Mattle: "Italien wird mit seiner Maximalforderung keinen Erfolg haben."

Die italienische Regierung hat am Montag die bereits mehrmals angekündigte Klage Italiens gegen Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen der Tiroler Anti-Transitmaßnahmen beschlossen. Es handle sich um eine "schwierige, aber zwingende Entscheidung angesichts der Haltung der EU-Kommission und der Unmöglichkeit, eine Verhandlungslösung zu erreichen", sagte Verkehrsminister Matteo Salvini. Tirols LH Anton Mattle (ÖVP) räumte der Klage keine Chancen ein. "Erstmals in der Geschichte der italienischen Republik hat der Ministerrat den Rekurs beim EuGH in Luxemburg gegen die Transitverbote beschlossen, die die österreichische Regierung einseitig am Brenner aufgezwungen hat", erklärte Salvini. Damit beginne ein "präzedenzloses Verfahren, in dem wir auch andere Länder einbinden werden", erklärte der Lega-Politiker bei einer Pressekonferenz nach der Ministerratssitzung. "Der Ministerrat hat den Antrag des Verkehrsministeriums auf Einleitung des in Artikel 259 des EU-Vertrags vorgesehenen Verfahrens gegen die österreichischen Fahrverbote am Brenner angenommen. Dies ist das erste Mal, dass Italien einen anderen Mitgliedstaat wegen Verletzung des EU-Rechts direkt vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt hat", hieß es zudem in einer Aussendung von Salvinis Ministerium. Es werde "Aufgabe des Gerichtshofs sein, zu klären, ob die österreichischen Fahrverbote für den Schwerverkehr rechtmäßig sind oder ob der in den Verträgen verankerte Grundsatz des freien Waren- und Personenverkehrs Vorrang haben sollte." "Italien wird mit seiner Maximalforderung, nämlich die Aufhebung aller Tiroler Verbote, keinen Erfolg haben", hieß es von Tirols Landeschef Mattle zur APA. Rechtsexperten - wie der Europarechtler Walter Obwexer, der die Landesregierung berät - "geben der Klage keine große Chance." Mattle hielt außerdem fest, dass eine Klage gegen die Anti-Transitmaßnahmen "nicht weniger" bedeute, "als gegen die verkehrsgeplagten Menschen entlang des Brennerkorridors vor Gericht ziehen zu wollen." Er berief sich auf die Alpenkonvention, das Weißbuch Verkehr sowie den Green Deal der EU-Kommission, die allesamt "eine Reduktion des Verkehrs und eine Verlagerung auf die Schiene" vorsehen. Die Transitfrage könne nicht vor Gericht, "sondern muss am Verhandlungstisch mit neuen Entlastungsmaßnahmen gelöst werden", sagte er und verwies auf "vernünftige Stimmen hinter den Kulissen, die an gemeinsamen Lösungen interessiert sind." Vor dem Ministerrat hatte der italienische Außenminister Antonio Tajani versucht, die Wogen zu glätten. "Wir prüfen, was am Brenner geschieht. In diesem Fall muss Vernunft überwiegen. Ich hoffe, dass am Schluss eine Lösung gefunden wird", sagte Tajani bei einem Wahlkampfauftritt anlässlich der Südtiroler Landtagswahl in Bozen am Sonntag. Tajani betonte, dass er nach wie vor "gute Beziehungen" zu Österreichs Außenminister Alexander Schallenberg (ÖVP) habe. "Ich hoffe, dass Österreich begreift, dass es wirtschaftliche Interessen gibt. Nicht nur auf italienischer Seite und natürlich stets unter Berücksichtigung der Umwelt. Ich hoffe, dass die Vernunft überwiegen wird, denn harte Positionen drohen nur Schäden anzurichten", erklärte der Minister. Laut Artikel 259 kann jeder EU-Mitgliedstaat den EuGH anrufen, wenn er der Auffassung ist, dass ein anderes Mitglied gegen eine Verpflichtung aus den Verträgen verstoßen hat, hatte Salvini vergangene Woche betont. Bevor ein Mitgliedstaat wegen einer angeblichen Verletzung der Verpflichtungen aus den Verträgen gegen einen anderen Staat Klage erhebt, muss allerdings die EU-Kommission damit befasst werden. Die EU-Kommission erlässt eine mit Gründen versehene Stellungnahme und gibt den beteiligten Staaten zuvor Gelegenheit zu schriftlicher und mündlicher Äußerung in einem kontradiktorischen Verfahren. Gibt die Kommission innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem ein entsprechender Antrag gestellt wurde, keine Stellungnahme ab, so kann ungeachtet des Fehlens der Stellungnahme vor dem Gerichtshof geklagt werden. Der Europäische Gerichtshof befasst sich indes nicht zum ersten Mal mit den Transit-Regelungen in Tirol. Frächterverbände sowie die EU-Kommission riefen den EuGH bereits mehrmals an, um sich gegen Teile wie das Sektorale Fahrverbot oder die Blockabfertigung zu wehren. Tirol musste daraufhin bei der Ausgestaltung nachbessern, dennoch sind die Maßnahmen bis heute in Kraft.  

Ein Posting

wolf_C
vor 6 Monaten

„Erstmals in der Geschichte der italienischen Republik hat der Ministerrat den Rekurs beim EuGH in Luxemburg gegen die Transitverbote beschlossen, die die österreichische Regierung einseitig am Brenner aufgezwungen hat“ - toller Erfolg der österreichischen Verkehrsplanung kann man da nur sagen, dabei ist die Schweiz so nah ... und wenn man jetzt das Salzburger Geplärre als Zukunftsbild für die hiesigen Täler nimmt, ja dann, dann wird es noch lustiger ... danke ÖROK! einzige Konsequenz: lasst das Graffl endlich zsammfallen, niemand außer die Betonierer brauchen es. Macht die Radbahn Innsbruck-Brenner, sie würde den Weg für eine lebendige Menschheit zeigen!

 
6
1
Sie müssen angemeldet sein, um ihre Stimme für dieses Posting abzugeben.
Ein Posting verfassen

Sie müssen angemeldet sein, um ein Posting zu verfassen.
Anmelden oder Registrieren