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Mindestsicherung steigt 2024 um zehn Prozent

Landesregierung beschließt Anpassung der Richtsätze zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Um angesichts der aktuellen Preissituation jene bestmöglich zu unterstützen, die ohnehin vor finanziellen Herausforderungen stehen, erhöht das Land Tirol die Mindestsicherung. Für das Kalenderjahr 2024 werden die Richtsätze zur Sicherung des Lebensunterhalts um rund zehn Prozent (9,7 Prozent) angehoben und dafür zusätzliche Finanzmittel in der Höhe von rund 2,7 Millionen Euro bereitgestellt.

Die neue Verordnung tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft. Die Erhöhung orientiert sich am bundesweiten Anpassungsfaktor an die Ausgleichszulage. Zudem tritt bereits ab 1. Dezember die neue Wohnkostenverordnung in Kraft, die ebenfalls Teil des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes ist. Damit werden die Höchstsätze für die Sicherung des Wohnbedarfs erhöht.

Das hierfür vorgesehene Budget beläuft sich mittlerweile auf rund fünf Millionen Euro. Insgesamt stehen damit zusätzliche Mittel von rund acht Millionen im Zuge der Mindestsicherung zur Verfügung. „Die Mindestsicherung ist ein soziales Auffangnetz und damit ein wichtiges Instrument der Existenzsicherung. Durch die vorgezogene Budgetdebatte auf Bundesebene ist es uns dieses Jahr möglich, die Anpassung für 2024 bereits jetzt zu fixieren. Die Bezieher:innen erhalten ab Beginn des neuen Jahres direkt die aufgestockten Unterstützungsbeiträge“, erklärt Soziallandesrätin Eva Pawlata.

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