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Als Ausgleich für den Bau der Zulaufstrecke (im Bild die vorbereitenden Arbeiten am Fensterstollen in Klausen) bekommen die Gemeinden nun Geld. Foto: LPA/BBT-Beobachtungsstelle

Als Ausgleich für den Bau der Zulaufstrecke (im Bild die vorbereitenden Arbeiten am Fensterstollen in Klausen) bekommen die Gemeinden nun Geld. Foto: LPA/BBT-Beobachtungsstelle

Ausgleichseingriffe für BBT-Zulauf kosten Millionen

Fast 20 Millionen Euro zahlt RFI für Ausgleichsmaßnahmen an der Zulaufstrecke Franzensfeste-Waidbruck.

Die Südtiroler Landesregierung hat in dieser Woche die Vereinbarung mit dem Schienennetzbetreiber der italienischen Staatsbahnen RFI und den betroffenen Gebietskörperschaften zu den Auswirkungen des Südzulaufs für den Brennerbasistunnel im Abschnitt Franzensfeste-Waidbruck genehmigt.

Die Vereinbarung regelt die finanziellen Verpflichtungen und Beziehungen zwischen dem Land Südtirol, RFI und den lokalen Gebietskörperschaften, die die Projekte umsetzen. „Bei Bauprojekten dieser Größenordnung ist es üblich, dass es Ausgleichszahlungen für die Gebietskörperschaften gibt. Gemeinsam mit den Gemeinden entlang der Strecke, der Bezirksgemeinschaft Eisacktal und in gutem Austausch mit RFI ist es uns hier gelungen, wichtige Projekte für die Menschen vor Ort auf den Weg zu bringen“, betont Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider.

Landesrat Daniel Alfreider begutachtet die Lärmschutzwand in Aicha. Solche und ähnliche Ausgleichsmaßnahmen setzen die vom Bau der Zulaufstrecken betroffenen Gemeinden um. Foto: LPA/Ingo Dejaco

Unter anderem sind Investitionen in Fahrradwege, der Bau von Lärmschutzwänden und energetische Sanierungen von öffentlichen Gebäuden vorgesehen. „Durch die 19,8 Millionen Euro, die RFI als Ausgleichszahlung bereitstellt, wird den Gemeinden nun die Möglichkeit gegeben, diese Projekte umzusetzen“, sagt der Landesrat.

RFI muss die vereinbarte Summe innerhalb von 60 Tagen an das Land Südtirol überweisen. Bei der Ausführung der Arbeiten kann das Land auf lokale Gebietskörperschaften zurückgreifen, muss jedoch sicherstellen, dass Eingriffe den geltenden Vorschriften entsprechen. Das Land stellt also das Geld den Gemeinden für die Umsetzung der bereits festgeschriebenen Projekte bereit.

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