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Der spätere Pensionsantritt hat zur Folge, dass viele ältere Frauen länger arbeiten. Das lindert den Arbeitskräftemangel. Foto: iStock/DGLimages

Der spätere Pensionsantritt hat zur Folge, dass viele ältere Frauen länger arbeiten. Das lindert den Arbeitskräftemangel. Foto: iStock/DGLimages

2024 wird das Pensionsalter für Frauen erstmals angehoben

Weibliche Versicherte des Jahrgangs 1964 können je nach Geburtstag erst mit 60,5 oder 61 Jahren in Pension gehen.

Beschlossen wurde die schrittweise Anhebung des Pensionsalters für Frauen schon vor 30 Jahren, doch erst heuer wird dieser Beschluss umgesetzt. Ab sofort wird das Regelpensionsalter für Frauen stufenweise an jenes der Männer angeglichen. 2024 sind weibliche Versicherte betroffen, die zwischen 1. Jänner und 30. Juni 1964 geboren wurden. Sie können erst mit 60,5 Jahren in Pension gehen. Für die Geburtsstichtage 1. Juli bis 31. Dezember 1964 erhöht sich das Regelpensionsalter auf 61 Jahre. Bis 2033 steigt die Altersgrenze dann sukzessive auf 65 Jahre.

Der spätere Pensionsantritt hat zur Folge, dass viele ältere Frauen länger arbeiten und damit mehr Arbeitnehmerinnen auf dem Arbeitsmarkt bleiben. 2024 wird es dadurch gut 22.000 zusätzliche Personen in Beschäftigung geben, bis 2028 sind es insgesamt rund 100.000 mehr, wie AMS-Chef Johannes Kopf im Gespräch mit der APA vorrechnet. Das lindert den Arbeitskräftemangel, sofern die Unternehmen das steigende Angebot nützen.

Auf der Kehrseite erhöht sich durch die Anhebung des Frauenpensionsalters auch die Zahl der Arbeitslosen, wenn im Vergleich zu den Beschäftigten auch in geringerem Ausmaß. "Es gibt immer, wenn wir mehr Beschäftigte haben, auch mehr Arbeitslosigkeit, da es Jobwechsel und saisonale Effekte gibt", so Kopf. Außerdem seien auch jetzt schon einige Frauen um die 60 ohne Arbeit.

Der AMS-Chef beziffert die Zahl der zusätzlichen Arbeitslosen für 2024 auf rund 5.000. Bis 2028 sind es dann laut den AMS-Rechnungen in Summe ungefähr 35.000, es kommt nach 2024 also zu einem leichten, graduellen Anstieg. Das liege daran, dass der Anteil der Arbeitslosigkeit steigt, je älter und krankheitsanfälliger eine Person wird und je näher sie an die Pensionsgrenze rückt. Durch die größere Zahl an älteren Arbeitslosen müsse aber nicht unbedingt die Gesamtarbeitslosigkeit steigen, da dies von vielen anderen Faktoren abhänge, gibt Kopf zu bedenken.

Ob die Pensionsnovelle auch zur Abschwächung des Arbeits- bzw. Fachkräftemangels beitragen wird, hängt aus Sicht von Kopf von den suchenden Betrieben ab. Es gehe darum, sich für ältere Arbeitssuchende zu öffnen und nicht nur Männer im Haupterwerbsalter anstellen zu wollen. Dementsprechend gelte es, das Recruiting an Frauen, die beispielsweise nach Teilzeitstellen suchen oder wieder in den Beruf einsteigen wollen, anzupassen.

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